Verordnung des BMWFJ, mit der die Verrechnungspreise für Kleinwasserkraft sowie für sonstigen Ökostrom für das Kalenderjahr 2012 bestimmt werden, BGBl II Nr 467/2011 vom 30.12.2011
Die VerrechnungspreisVO 2012 wurde im Dezember 2011 mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2012 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 1.100 GWh Kleinwasserkraft sowie von 5.361 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.
Die VerrechnungspreisVO 2011 wurde im Dezember 2010 mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2011 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 1.160 GWh Kleinwasserkraft sowie von 4.717 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.
Am 18. Dezember 2009 wurde die VerrechnungspreisVO 2010 vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend mit folgenden Erläuterungen an die Mitglieder des Elektrizitätsbeirates übermittelt. Demnach wird für das Jahr 2010 von einer prognostizierten Einspeisemenge in Höhe von 656 GWh Kleinwasserkraft sowie von 4.775 GWh sonstigem gefördertem Ökostrom ausgegangen, der von der Ökostromabwicklungsstelle abzunehmen ist.