Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest - PCI)
Die Infrastruktur-Verordnung behandelt unter anderem die Identifizierung von Vorhaben von gemeinsamem Interesse (Projects of Common Interest, PCI), die für die Realisierung der vorrangigen transeuropäischen Energieinfrastrukturkorridore und -gebiete erforderlich sind.
Aus dem PCI-Status eines Projektes ergeben sich aus der Infrastruktur-Verordnung in weiterer Folge verschiedene mögliche Vorteile für das entsprechende Projekt, die nachfolgend überblicksartig dargestellt sind.
- Beschleunigtes Genehmigungsverfahren
- Verbesserte regulatorische Behandlung (Grenzüberschreitende Kostenaufteilungsentscheidung, zusätzliche risikobezogene Anreize)
- Finanzielle Unterstützung (Connecting Europe Facility: Zugang zu Zuschüssen für Arbeiten und Studien)