Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)

Gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) hat die Energie-Control Austria am Beginn jedes Monats den Referenzmarktwert für jede Technologie gemäß § 11 Abs. 3 des vergangenen Monats zu berechnen und zu veröffentlichen.

Der Referenzmarktwert der jeweiligen Technologie entspricht einem Preismittelwert, welcher auf Basis der jeweiligen stündlichen Erzeugungsmenge gewichtet wird. Als Preisreferenz werden hierfür die Stundenpreise der Day-Ahead-Marktkopplung der österreichischen Gebotszone herangezogen. Die erzeugte Strommenge der jeweiligen Technologie für die gesamte österreichische Regelzone basiert auf den Daten der Informationstransparenzplattform des Europäischen Verbunds der Übertragungsnetzbetreiber („ENTSO-Strom“).

Dementsprechend lag der aktuelle Referenzmarktwert im November 2023:

  • für Wasserkraftanlagen bei 9,35 Cent/kWh
  • für Windkraftanlagen bei 9,13 Cent/kWh
  • für Photovoltaikanlagen bei 9,20 Cent/kWh


Referenzmarktwert gemäß § 13 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG)
Monatliche Entwicklung