Bestimmung der Kapazitätsberechnungsregionen
- Relevante Artikel: Art. 15 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 6 (b) CACM-VO
- Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
- Status: ACER erließ am 17. November 2016 einen Beschluss über die Kapazitätsberechnungsregionen. Alle NRAs prüfen derzeit den Vorschlag zur Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen aller ÜNB.
Kapazitätsberechnungsregionen legen fest, welche Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) sich künftig zur Kapazitätsberechnung koordinieren. Innerhalb einer Kapazitätsberechnungsregion wird ein und dieselbe Methode zur Kapazitätsberechnung (lastflussbasiert oder koordinierte NTC) verwendet.
Vorschlag aller ÜNB
Am 11. November 2015 reichten alle ÜNB ihren Vorschlag zur Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen bei allen NRAs zur Genehmigung ein.
Beschluss durch ACER
Nachdem sich die NRAs nicht zu dem Vorschlag oder einem gemeinsamen Abänderungsantrag einigen konnten, erließ ACER am 17. November 2016 einen Beschluss über den geänderten Vorschlag zu den Kapazitätsberechnungsregionen (CCR).
Vorschlags zur Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen
Am 12. Juli 2017 reichten alle ÜNB einen Vorschlag zur Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen bei allen NRAs zur Genehmigung ein. Dieser Vorschlag sieht die Aufnahme der Gebotszonengrenze zwischen Belgien und Großbritannien (BE-GB) in die Kapaziätsberechnungsregion Channel vor.
Genehmigung der Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen
Am 20. Dezember 2017 haben alle Regulierungsbehörden den Antrag aller Übertragungsnetzbetreiber auf Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen genehmigt.
Vorschlags zur Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen
Am 16. April 2018 reichten alle ÜNB einen Vorschlag zur Änderung der Festlegung der Kapazitätsberechnungsregionen bei allen NRAs zur Genehmigung ein. Dieser Vorschlag sieht folgende Änderungen vor:
- Änderung der Hansa CCR: Aufnahme der zukünftigen Grenze Dänemark 1 - Niederlande (DK1 - NL) („Cobra cable")
- Änderung der Channel CCR: Aufnahme der ÜNB National Grid IFA2 Limited (IFA2) und Eleclink Limited (Eleclink) in die Gebotszonengrenze Frankreich - Großbritannien (FR - GB)
- Änderung der Core CCR: Aufnahme von Amprion GmbH in die Gebotszonengrenze Belgien - Deutschland/Luxemburg (BE - DE/LU) (ALEGrO Verbindung)
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