Damit der Wechsel reibungslos verläuft, ist es wichtig, dass der Vertragspartner, auf dessen Namen der bisherige Netznutzungsvertrag und der Liefervertrag läuft, auch als Vertragspartner auf dem neuen Liefervertrag aufscheint und diesen unterzeichnet. Achten Sie hier besonders auf gleichlautende Firmenbezeichnungen etc.
Wenn Sie von einem neuen Lieferanten Strom beziehen möchten, muss Ihr alter Liefervertrag gekündigt werden. Durch die Vollmacht, die Sie mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars dem neuen Lieferanten erteilt haben, kann dieser die Kündigung für Sie durchführen. Dabei muss natürlich die Kündigungsfrist des bisherigen Lieferanten eingehalten werden. Es ist zu beachten, dass die Lieferanten unterschiedlich lange Kündigungsfristen haben.
Der neue Lieferant informiert den alten Lieferanten über Ihren Wunsch zu wechseln und leitet die Kündigung des alten Liefervertrages ein. In weiterer Folge werden zwischen neuem Lieferanten, altem Lieferanten und Netzbetreiber alle notwendigen Daten ausgetauscht, wobei der Netzbetreiber als neutrale Schnittstelle fungiert. Als eindeutiges Identifizierungsmerkmal Ihrer Anlage dient dabei die Zählpunktbezeichnung.
Abb 1: Zählpunktbezeichnung |
Ihr neuer Lieferant wird Sie beim Netzbetreiber zum Wechsel anmelden. Sofern Sie alle Informationen über Ihren bisherigen Stromvertrag richtig angegeben haben, und keine weiteren Hinderungsgründe wie z.B. eine Bindung beim bisherigen Lieferanten vorliegen, wird der Netzbetreiber Ihrem neuen Lieferanten den Termin bestätigen und Sie haben somit ab diesem Zeitpunkt einen neuen Stromlieferanten.
Damit Sie zu dem von Ihnen gewünschten Termin auch wirklich wechseln können, sollten Sie die jeweiligen Wechseltermine und Fristen beachten. Dies ist insbesondere bei im Großkundenbereich oftmals üblichen befristeten Lieferverträgen mit festgelegtem Vertragsende wichtig. Sie müssen dann, damit ein reibungsloser Wechsel und eine durchgehende Belieferung garantiert werden kann, die jeweiligen Wechseltermine einhalten und den neuen Liefervertrag rechtzeitig abschließen.
Der Lieferantenwechsel unterliegt einheitlichen Regeln. Dadurch wird gewährleistet, dass der Wechsel zu einem neuen Lieferanten für alle Stromkunden in Österreich schnell, sicher und unkompliziert über die Bühne geht.
Wenn Sie zu einem anderen Lieferanten wechseln, bekommen Sie von Ihrem bisherigen Lieferanten eine Endabrechnung über die Energie, die Sie bis zum Wechselstichtag verbraucht haben. Wenn Sie keinen (fernausgelesenen) Lastprofilzähler installiert haben, kommen manche Netzbetreiber in diesen Fällen zu Ihnen, um den Zähler abzulesen. Sie können den Zähler aber auch selbst ablesen und dem Netzbetreiber den Zählerstand bekannt geben. In jenen Fällen, in denen kein Zählerstand vorliegt, kann der Netzbetreiber den Zählerstand auch auf Basis der bisherigen Verbrauchswerte bestimmen.
Technisch ändert sich nichts: Der Netzbetreiber, der für die Instandhaltung und Wartung des Netzes sowie die Ablesung des Zählers zuständig ist, bleibt als Monopolist immer derselbe. Ihm zahlen Sie auch weiterhin dieselben Netznutzungstarife, die behördlich festgelegt sind.
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