Steuern und Abgaben

Steuern und Abgaben sind neben dem Energiepreis und dem Netztarif eine Komponente des gesamten Gaspreises und beinhalten die Erdgasabgabe, die Gebrauchsabgabe sowie die Umsatzsteuer.

Endverbrauchern von Erdgas werden folgende Steuern und Abgaben verrechnet:
 

  • Erdgasabgabe: So wie auch Mineralöl, Flüssiggas und elektrische Energie spezifischen Steuern unterliegen, so wird mit der Erdgasabgabe auch Erdgas einer Besteuerung unterzogen. Die Erdgasabgabe wird durch das Erdgasabgabegesetz des Bundes festgelegt.
  • Gebrauchsabgabe: Die Gebrauchsabgabe ist die von einigen Gemeinden vorgeschriebene Abgabe für die Benutzung von öffentlichem Grund und Boden, z.B. durch Versorgungsleitungen für Erdgas. Die Regelung der Gebrauchsabgabe erfolgt durch Landesgesetze und beträgt maximal 6 % der Erlöse, welche das abgabenpflichtige Unternehmen unter Verwendung der Erdgasleitungen auf öffentlichem Grund erzielt. Es bestehen aber auch landesgesetzliche Regelungen, wonach sich die Höhe der Gebrauchsabgabe nach dem Ausmaß der Inanspruchnahme öffentlichen Grundes (z.B. €/Meter Leitung) bemisst.
  • Umsatzsteuer: auf sämtliche Preisbestandteile werden 20 % Umsatzsteuer aufgeschlagen.