Ladestellenverzeichnis
Aktueller Hinweis: Das österreichische Ladestellenverzeichnis unter www.ladestellen.at wird derzeit erneuert und ist daher bis 16. Juni nicht erreichbar. Als Ladestellenbetreiber melden Sie sich bitte hier mit den bekanntgegebenen Logindaten an, um Ihre Pflichtmeldungen zu überprüfen.
Mit dem Ladestellenverzeichnis gibt es eine umfassende Lösung, die auf Grund der gesetzlichen Meldeverpflichtung für die Ladestellenbetreiber in Kürze auch flächendeckend sein und somit alle öffentlichen Ladestellen leicht auffindbar machen wird. Die Initiative des Bundesministerium Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) macht es Ihnen leicht, alle öffentlichen Ladestellen zu finden, und unterstützt damit die Verbreitung der E-Mobilität, denn Betreiber von öffentlichen Ladestellen sind zur Meldung in das offizielle Ladestellenverzeichnis Österreichs verpflichtet (§3(5) Bundesgesetz zur Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe, Verordnung (EU) 2023/1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFIR).
Das Ladestellenverzeichnis finden Sie unter www.ladestellen.at.
Weitere Informationen für Ladestellenbetreiber: Häufige Fragen & Antworten zur Eingabe von Ladestellen und Ladepunkten.
E-Mobilität
Aktueller Hinweis: Das österreichische Ladestellenverzeichnis unter www.ladestellen.at wird derzeit erneuert und ist daher bis 16. Juni nicht erreichbar. Als Ladestellenbetreiber melden Sie sich bitte hier mit den bekanntgegebenen Logindaten an, um Ihre Pflichtmeldungen zu überprüfen.

E-Mobilität mit Strom aus erneuerbaren Energien ist eine vielversprechende Alternative, die Abhängigkeit des Verkehrs von fossilen Brennstoffen und damit den CO2-Ausstoß zu verringern. Für Verbraucherinnen und Verbraucher spielen jedoch Bedenken um genügend Reichweite und die Verfügbarkeit von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge noch immer eine Rolle und sind damit ein Hemmnis bei der Verbreitung der E-Mobilität. Hier besteht ein großes Bedürfnis nach zuverlässiger und transparenter Information. Als E-Control bemühen wir uns, hierzu beizutragen.
Erhebung: Status-Quo der E-Mobilisten in Österreich 2024 (1,4 MB)
- Public Opinion Strategies, Untersuchungszeitraum Dezember 2023 - Jänner 2024
Wer ist für E-Mobilität zuständig?
Die Zuständigkeiten im Bereich der E-Mobilität teilen sich auf mehrere Stellen auf:
- Der Netzbetreiber ist zuständig dafür, den Zählpunkt bzw. die Ladestelle anzuschließen. Dies gilt sowohl für die private Wallbox wie auch für die kommerziellen, öffentlich zugänglichen Ladestationen.
- Der Stromanbieter beliefert den Zählpunkt.
- Der Ladestellenbetreiber bietet die Dienstleistung des Stromladens an. Er ist kein Stromhändler im Sinne des Gesetzes. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des VwGHl; gegebenenfalls ist die Gewerbeordnung anwendbar.
- Verschiedene Zuständigkeiten liegen beim Wirtschafts- und Energieministerum, BMWET, und dem Verkehrsministerium, BMIMI, die sich mit dem Thema E-Mobilität befassen.
- Bund, Länder und Gemeinden sind über das Energierecht, Gewerberecht (Berufsrecht und Anlagenrecht), Baurecht, Wohnrecht sowie Verkehrsrecht usw. involviert.
- Wir als E-Control sind für das Ladestellenverzeichnis, Netzanschlussfragen, Stromanbieterwechsel sowie Stromkennzeichnung zuständig.
Netzanschluss einer Ladestation
Beim Netzanschluss einer Ladestation (öffentliche oder private Wallbox) gelten die allgemeinen Regelungen über den Netzanschluss und Sie müssen das entsprechende Entgelt entrichten. Sie schließen dabei Verträge mit Verteilnetzbetreiber und Stromanbieter ab. Es gilt die Allgemeine Anschlusspflicht, die im ElWOG 2010 und dem jeweiligen Ausführungsgesetz der Länder zu finden ist. Wenn Sie Wert auf die Zusammensetzung der Stromherkunft Ihrer Ladestation legen, beachten Sie bitte den Versorgermix Ihres Stromanbieters.
Weitere Fragen zur E-Mobilität?
Weitere, spannende und laufend aktualisierte Zahlen und Fakten zur E-Mobilität finden Sie auch auf folgenden Websites:
www.austriatech.at/de/mobilitaetsdaten/
www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/alternative_verkehrskonzepte/elektromobilitaet.html