Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission sowie der ordentlichen Gerichte kann jeder Betroffene, einschließlich Netzbenutzern, Lieferanten, Netzbetreibern, sonstigen Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Interessenvertretungen, Streit- oder Beschwerdefälle der E-Control als Schlichtungsstelle vorlegen. Dazu ist ein formloser Streitschlichtungsantrag notwendig. Sinnvollerweise müssen Sie vorher einen direkten Lösungsversuch mit dem/den betroffenen Unternehmen bzw. dem Kunden unternommen haben.
In Ihrem Antrag sollten Sie nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:
- Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
- Gegen wen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
- Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?
Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen bei.
Den Antrag können Sie schriftlich per E-Mail, per Webformular, per Post oder per Fax einreichen.