Unsere Schlichtungsstelle ist für Sie da

Symbolbild "Schlichtung"

 Webformular
 schlichtungsstelle@e-control.at

 Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien

Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission sowie der ordentlichen Gerichte kann jeder Betroffene, einschließlich Netzbenutzern, Lieferanten, Netzbetreibern, sonstigen Elektrizitäts- und Erdgasunternehmen oder Interessenvertretungen, Streit- oder Beschwerdefälle der E-Control als Schlichtungsstelle vorlegen. Dazu ist ein formloser Streitschlichtungsantrag notwendig. Sinnvollerweise müssen Sie vorher einen direkten Lösungsversuch mit dem/den betroffenen Unternehmen bzw. dem Kunden unternommen haben.

In Ihrem Antrag sollten Sie nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:

  • Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
  • Gegen wen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
  • Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?

Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen bei.

Den Antrag können Sie schriftlich per E-Mail, per Webformular, per Post oder per Fax einreichen.

 

Verfahrensrichtlinien für die Streitschlichtung (0,1 MB)

  • bei der Schlichtungsstelle der E-Control

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Schlichtungsstelle finden Sie hier im Rechts-Bereich unserer Website. Weiters finden Sie hier die Tätigkeitsberichte unserer Schlichtungsstelle.