Wenn Ihr Stromlieferant gekündigt hat, weil er seine Tätigkeit als Lieferant von Haushaltskunden eingestellt hat:
Wenn Sie nicht gleich einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, sondern zuwarten, erhalten Sie zunächst eine Erinnerung an die bevorstehende Beendigung der Belieferung vom bisherigen Lieferanten und dann auch nochmal eine von Ihrem Netzbetreiber. Wenn Sie sich bis zum Stichtag nicht selbst einen neuen Lieferanten gesucht haben, wird automatisch der Lieferant, der in Ihrem Netzbereich die meisten Haushaltskunden versorgt, Ihr neuer Lieferant. Dabei wird er Sie zu dem Tarif beliefern, den die meisten seiner Kund:innen haben.
Allerdings ist dieser Lieferant nur für drei Monate verpflichtet, Sie zu versorgen. Danach können Sie dennoch wieder in die Situation kommen, sich einen neuen Lieferanten suchen zu müssen. Ansonsten droht die Abschaltung.
Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).
Wenn Ihr Gaslieferant gekündigt hat, weil er seine Tätigkeit als Lieferant von Haushaltskunden eingestellt hat:
Wenn Sie nicht rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist nur vom Netzbetreiber nochmal einen Hinweis, dass Sie sich im vertragslosen Zustand befinden und, dass daher die Abschaltung bevorsteht. Allerspätestens dann ist unverzügliches Handeln gefragt.
Denn anders als im Strombereich gibt es für Gaskund:innen die Regelung NICHT, dass ein anderer Lieferant nach Ablauf der Kündigungsfrist zunächst die Belieferung übernimmt.
Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).
Wenn Ihr Strom- oder Gaslieferant aus anderen Gründen gekündigt hat. Beispielsweise, um Ihnen gleich ein neues Angebot zu machen oder weil er sein Liefergebiet einschränkt.
Wenn Sie nicht rechtzeitig einen neuen Liefervertrag abgeschlossen haben, erhalten Sie nach Ablauf der Kündigungsfrist nur vom Netzbetreiber nochmal einen Hinweis, dass Sie sich im vertragslosen Zustand befinden und, dass daher die Abschaltung bevorsteht. Allerspätestens dann ist unverzügliches Handeln gefragt.
Grundsätzlich empfehlen wir daher, sich rasch selbst einen neuen Lieferanten zu suchen, da Sie selbst am besten wissen, welches Angebot für Sie am passendsten ist. Am besten vergleichen Sie dazu alle für Sie in Frage kommenden Angebote mit dem E-Control Tarifkalkulator (www.tarifkalkulator.at).