Wenn Sie aus Ihrer Wohnung oder Ihrem Haus ausziehen, denken Sie daran, dass Sie zwei Vertragsverhältnisse haben, die Sie rechtzeitig kündigen müssen:
- Ihren Energieliefervertrag mit Ihrem Strom- bzw. Gasanbieter
Dabei besteht eine 14-tägige Kündigungsfrist. - Ihren Netzzugangsvertrag mit Ihrem Netzbetreiber, über dessen Leitungen Sie mit Strom bzw. Gas versorgt wurden.
In der Regel können Sie mit einer Frist von einem Monat bis zum Ende des Kalendermonats kündigen.
Sollten Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich jederzeit gerne kostenlos an unsere Energie-Hotline unter der Telefonnummer 0800 21 20 20 oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.
Tipp: Fragen Sie bei Ihrem Netzbetreiber nach, wann er Ihren Zählerstand ablesen wird. Sollte keine Ablesung geplant sein, lesen Sie Ihren Zählerstand selbst ab und geben Sie diesen weiter.