Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität (FCA Guideline)
Überblick
Die FCA Guideline regelt die Vergabe langfristiger (insbesondere jährlicher und monatlicher) Übertragungskapazitäten. Diese sollen Absicherungsmöglichkeiten gegen Preisrisiken beim grenzüberschreitenden Stromhandel bieten.
Konsolidierter Text (15.03.2021): Verordnung (EU) 2016/1719 der Kommission vom 26. September 2016 zur Festlegung einer Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A02016R1719-20210315&qid=1662551587401
Consolidated text (15.03.2021): Commission regulation (EU) 2016/1719 of 26 September 2016 establishing a guideline on forward capacity allocation
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/HTML/?uri=CELEX:02016R1719-20210315&qid=1662551587401&from=EN
Wesentliche Ziele und Inhalte
Für die Vergabe langfristiger Übertragungskapazitäten sind von den Übertragungsnetzbetreibern Modalitäten und Methoden zu entwickeln, die den Anforderungen der Leitlinie entsprechen und die dann von den Regulierungsbehörden genehmigt werden. Die wesentlichsten Themenbereiche sind dabei:
- Koordinierte Kapazitätsberechnung für den langfristigen Zeitbereich
- Ausgestaltung der Übertragungsrechte
- Harmonisierte Allokationsregeln
- Einheitliche Allokationsplattform
- Kapazitätskürzungen und Entschädigung für diesen Fall
Early Implementation
Einige Implementierungsschritte, die in der FCA Guideline vorgesehen sind, wurden auf freiwilliger Basis, bereits vor In-Kraft-Treten in Angriff genommen, wobei schon hohe Übereinstimmung mit den zukünftigen Anforderungen erreicht werden konnte. Zu nennen sind hier insbesondere die vereinheitlichten Allokationsregeln.
Methoden
Die Koordination während des Prozesses erfolgt je nach Thema in einem unterschiedlichen Rahmen (EU-Weit, Regional, National), wobei die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) einzeln oder gemeinsam einen Vorschlag einbringen und die Entscheidung den Regulierungsbehörden (NRA, ACER) obliegt.
Methoden und betroffene Region