Stromkennzeichnung und Herkunftsnachweise

In Österreich muss auf jeder Stromrechnung die Stromzusammensetzung ausgewiesen werden. Aber auch wenn Sie sich einen neuen Stromanbieter suchen, ist die Information, aus welchen Energieträgern die elektrische Energie erzeugt wurde, wichtig. Durch die Stromkennzeichnung können Sie daher nachvollziehen, ob die Energie aus erneuerbaren Energieträgern erzeugt wurde oder aus sogenannten konventionellen Erzeugungsarten stammt, bei denen nicht-erneuerbare Energieträger wie Kohle, Gas oder Öl eingesetzt werden. Das macht Ihnen eine qualitative Bewertung des von Ihnen bezogenen Stroms möglich. 

Herkunftsnachweise bringen zusätzliche Transparenz und bieten Stromkundinnen und Stromkunden eine Wahlmöglichkeit, denn für viele Stromkundinnen und Stromkunden ist es wichtig, dass der gekaufte Strom auch im Inland erzeugt wurde. Stromanbieter sind also weiters dazu verpflichtet, Sie auf Ihrer Stromrechnung über die anteilsmäßige Verteilung der Herkunftsländer aller für die Stromkennzeichnung verwendeten Nachweise zu informieren. Seit Jänner 2015 ist zudem Strom unbekannter Herkunft, sogenannter „Graustrom“, verboten. 

Österreich ist somit das erste Land Europas, in dem Stromanbieter Ihnen ausschließlich gekennzeichneten Strom verkaufen. Weiters gibt es klare Richtlinien für eine Anerkennung ausländischer Nachweise für die nationale Stromkennzeichnung. Dadurch wird eine hohe Qualität eingesetzter Nachweise garantiert. 

Woran erkennen Sie, aus welchen Energieträgern Ihr Strom erzeugt wurde?

Rein physikalisch lässt sich nicht sagen, aus welcher Energiequelle der Strom stammt, der aus der Steckdose kommt. Das Stromnetz kann man sich als eine Art „Stromsee“ vorstellen. Alle Stromerzeugungsanlagen – egal ob erneuerbar oder fossil – speisen in diesen See ein; hinzu kommen Importe aus dem Ausland. Sobald der Strom in diesem See ankommt, lässt er sich nicht mehr zurückverfolgen. Entnimmt ein Haushalt Strom aus der Steckdose – und folglich aus diesem Stromsee – erhält er eine Mischung aus allem, was in den See geflossen ist. Um dennoch Transparenz zu schaffen, wurde das System der Stromkennzeichnung eingeführt.

Energiequellen, aus denen Ihr Strom stammt.

Energiequellen, aus denen Ihr Strom stammt.

Aus welchen Energieträgern Ihr Strom erzeugt wurde, können Sie auf Ihrer Rechnung ersehen oder als Entscheidungshilfe bei allen Angeboten in unserem Tarifkalkulator

In Österreich muss die Stromzusammensetzung auf jeder Stromrechnung ausgewiesen sein. Das heißt, Sie können nachvollziehen, zu welchem Prozentanteil die zur Kennzeichnung eingesetzten Nachweise stammen: aus fester oder flüssiger Biomasse, Biogas, Deponie- und Klärgas, geothermischer Energie, Wind- und Sonnenenergie, Wasserkraft, Erdgas, Erdöl und dessen Produkte, Kohle oder Nuklearenergie. Sie können so auf einen Blick sehen, woher Ihre Energie stammt. Neben der Zusammensetzung des Stroms (basierend auf den eingesetzten Nachweisen) werden auch die Umweltauswirkungen sowie die Länder, aus denen die Nachweise stammen, angegeben.

Beispiel der Stromkennzeichnung auf einer Kundenjahresrechnung 2019

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Konsumentenbroschüre Stromkennzeichnung (3,5 MB)

  • Erkennen, woher Ihr Strom kommt

Jährliche Überprüfung der Stromkennzeichnung aller Stromanbieter

Als Regulierungsbehörde haben wir die Aufsicht über die Stromkennzeichnung. Es wird jährlich eine umfassende Überprüfung aller Stromanbieter, die in Österreich Endkundinnen und -kunden beliefern, gemacht. Dafür werden von Anbietern, die in Österreich Endkundinnen und -kunden beliefern, die Stromrechnungen und Werbematerialien überprüft. Sollten die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten werden, wird zur Überarbeitung der Stromkennzeichnung aufgefordert. Der Großteil der Anbieter nimmt die Stromkennzeichnung jedoch sehr ernst und führt sie korrekt durch. Die Ergebnisse der Überprüfung werden jährlich in unserem Stromkennzeichnungsbericht dargestellt.

Herkunftsnachweise

Die Grundlage für die Stromkennzeichnung bilden die sogenannten Herkunftsnachweise . Mit diesen kann der Ursprung der Energie nachgewiesen werden. Österreich zählt mit seiner anspruchsvollen und flächendeckenden Energiekennzeichnung zu den Spitzenreitern in Sachen Transparenz.
 
Ein Ökostrombetreiber erzeugt Strom und speist diesen in das öffentliche Netz ein. Der Betreiber z.B. eines Windrades verkauft den erzeugten Strom an einen Stromanbieter. Der Netzbetreiber liest über den sogenannten Zählpunkt die eingespeiste Strommenge ab und gibt sie in unsere Stromnachweisdatenbank ein. Für diese Menge Strom werden Herkunftsnachweise vom Netzbetreiber generiert. Ein Herkunftsnachweis wird pro MWh Strom aus erneuerbaren Energien ausgestellt.

Der Nachweis ist eindeutig identifizierbar, übertragbar und dadurch auch handelbar. Er beinhaltet unter anderem 

  • eine eindeutige Zertifikatsnummer,
  • Informationen zum Ausgeber,
  • die Menge der ins öffentliche Netz eingespeisten Energie (in MWh),
  • den Zeitpunkt der Ausgabe,
  • Informationen über die Energiequelle und das Kraftwerk, 
  • den Zeitraum der Erzeugung,
  • Angaben zum Standort, zum Typ und zur Kapazität der Erzeugungsanlage
  • das Inbetriebnahmedatum der Anlage sowie 
  • Informationen über erhaltene Investitionsbeihilfen oder Förderungen. 

Genutzt werden diese Nachweise von dem Stromanbieter, der beispielsweise den Strom der Windanlage abkauft. Der Stromanbieter kann den Nachweis für seine eigene Stromkennzeichnung einsetzen (Labeling) und darf so die Menge Windstrom seinem Versorgungsmix zurechnen; es besteht jedoch auch die Möglichkeit, den Nachweis zu verkaufen.

Wird der Nachweis verkauft, kann ein anderer Stromanbieter, der eine MWh Strom kauft, den Windnachweis erwerben und damit den Strom kennzeichnen. Somit wird der Strom zu Windstrom.

Wege der Herkunftsnachweise

Wege der Herkunftsnachweise vergrößern

Bei Lieferung des Ökostroms an den Endkunden wird der Herkunftsnachweis für das Labeling – also die Stromkennzeichnung – entwertet. Mit der Verwendung bzw. Entwertung des Herkunftsnachweises für das Labeling schließt sich der Kreis zum Kunden, der seinen Anbieter neben ökonomischen nun auch nach ökologischen Kriterien auswählen kann.

Wie so ein Nachweis auszusehen hat, ist durch gesetzliche Bestimmungen genau geregelt. Länderübergreifend bekommt man beim Stromhandel Sicherheit durch einen entsprechenden Rechtsrahmen, der gewährleistet, dass jedes Zertifikat nur einmal für eine bestimmte Energiemenge verwendet wird. Die elektronischen Zertifikate bzw. Herkunftsnachweise werden von uns zentral in der Herkunftsnachweis-Datenbank verwaltet. Dadurch können wir diese gegen Missbrauch schützen und sicherstellen, dass kein Zertifikat mehrfach verwendet wird.

Stromanbieter, die derzeit zu 100 Prozent Ökostrom liefern, finden sich im jeweils aktuellen Stromkennzeichnungsbericht oder im Tarifkalkulator. Dort können Sie auch mit dem Filter „Ökostrom“ gezielt nach diesen suchen.

Gesetzliche Grundlage

Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010

  • Bundesgesetz, mit dem die Organisation auf dem Gebiet der Elektrizitätswirtschaft neu geregelt wird (Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 – ElWOG 2010)
  •  www.ris.bka.gv.at

Ökostromgesetz 2012

  • Bundesgesetz über die Förderung der Elektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern (Ökostromgesetz 2012 – ÖSG 2012)
  •  www.ris.bka.gv.at