Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der Langfristigen und integrierten Planung (LiFP), mindestens alle zwei Jahre einen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.
Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 GWG 2011 die Aufgabe, mindestens alle zwei Jahre eine langfristige und integrierte Planung (LFiP) mit Projekten für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 zur Erreichung der Ziele dieses Gesetzes und der Ziele gemäß Abs. 1 zu erstellen.
Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind insbesondere die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, das Ziel der Klimaneutralität bis 2040, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan (TYNDP) und der langfristigen integrierten Planung zu berücksichtigen.
Gemäß § 64 Abs. 2 GWG 2011 hat die Regulierungsbehörde vor der Genehmigung des Netzentwicklungsplans Konsultationen mit den Interessenvertretungen der Netzbenutzer durchzuführen. Daher finden Sie nachfolgend den Entwurf der LFiP 2021 sowie des KNEP 2021 zur Kommentierung bis spätestens 14. Jänner 2022 cob.
Wir ersuchen Sie, Ihre Stellungnahmen an netzausbauplanung-gas@e-control.at fristgerecht zu übermitteln. Alle eingegangenen Stellungnahmen werden auf der Homepage veröffentlicht.