Strom- oder Gasrechnung selbst prüfen

Es gibt fünf wesentliche Punkte, mit denen Sie überprüfen können, ob Ihre Energiekosten grundsätzlich korrekt abgerechnet wurden.

Diese Information finden Sie auf den Detailseiten Ihrer Rechnung. Ob und wann Ihr Energielieferant die Preise anpassen kann, ist in den Vertragsbedingungen geregelt. Achten Sie bei Ihrer Kontrolle auch stets darauf, ob Sie Brutto- oder Nettopreise heranziehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten.

Die Art der Zählerstandsermittlung finden Sie auf Ihrer Abrechnung bei den Detailinformationen. Hier finden Sie die Information, ob der Netzbetreiber vor Ort zur Ablesung da war, ob der Zählerstand rechnerisch ermittelt wurde oder ob Sie ihn selbst abgelesen haben. Wenn Sie bereits einen Smart Meter haben, also einen modernen, elektronischen Zähler, wird der Verbrauch aus der Ferne ausgelesen. Ihr Ansprechpartner für alle Themen rund um die Verbrauchsermittlung ist immer Ihr Netzbetreiber.

Das Abrechnungsdatum finden Sie sowohl auf der Überblicksseite als auch auf den Detailseiten. Achten Sie darauf, bei verschiedenen Rechnungen dieselben Zeiträume zu vergleichen. Es kann sein, dass Ihre Rechnung kein ganzes Jahr erfasst, zum Beispiel weil Sie Ihren Lieferanten gewechselt haben.

Im Zuge Ihrer Jahresabrechnung werden auch die Teilbeträge für das kommende Jahr neu festgelegt. Dabei gilt vor allem:

  • Die Höhe der Teilbeträge wird anhand des Vorjahresverbrauchs bemessen. Liegt kein Vorjahresverbrauch vor, kann der Netzbetreiber eine Prognose durchführen. In manchen Fällen ist aber der im Vorjahr verrechnete Verbrauch nur geschätzt. Kontrollieren Sie daher, ob dieser Verbrauch in etwa auch Ihrem tatsächlichen (in der Vergangenheit abgelesenen) Verbrauch entspricht. Sollte der Verbrauch für die Berechnung zu hoch angesetzt worden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber.
  • Die Höhe der neuen Teilbeträge basiert auf Ihrem aktuell gültigen Energiepreis. Haben Sie ein Produkt gewählt, dessen Preise in regelmäßigen Intervallen angepasst wird? Steht eine Erhöhung in naher Zukunft an? Bei Fragen zu Ihrem Energiepreis, gibt Ihnen Ihr Energielieferant Auskunft.
  • Wie oft zahlen Sie diese Teilbeträge? Bei einer monatlichen Vorschreibung der Teilbeträge zahlen Sie kleinere Beträge, als wenn einmal im Quartal abgerechnet wird. Bei vielen Lieferanten werden Teilbeträge 10 Mal pro Jahr vorgeschrieben. Falls Sie andere Intervalle bevorzugen, erkundigen Sie sich bei Ihrem Lieferanten, ob dies möglich ist.

Grundsätzlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Teilbeträge bei Ihrem Lieferanten anpassen zu lassen. Bitte beachten Sie aber, dass zu niedrige Teilbeträge bei der nächsten Abrechnung in einer Nachzahlung resultieren können. Für eine Anpassung der Teilbeträge wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Lieferanten. Oft können Sie Ihre Teilbeträge auch selbstständig im Kundenportal anpassen.

Seit 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2024 profitieren alle Kundinnen und Kunden von der Stromkostenbremse des Bundes. Dieser Zuschuss wird direkt auf der Rechnung von Ihrem Energielieferanten berücksichtigt. Mit Hilfe unseres  Stromkostenbremse-Rechners können Sie einen annähernden Wert, über die Höhe Ihres Zuschusses berechnen.

Hinweis: der Rechner dient zu einer Abschätzung. Abweichungen können sich unter anderem durch nicht erfasste Rabatte, gestaffelte Arbeitspreise etc. ergeben.

Wenn Sie mehr über die Stromkostenbremse erfahren möchten, erhalten Sie hier viele Informationen zum Nachlesen. Bei Fragen zur Abrechnung der Stromkostenbremse auf Ihrer individuellen Stromrechnung, informieren Sie sich bei Ihrem Lieferanten. Für weitere Fragen gibt Ihnen das Servicetelefon der Stromkostenbremse unter der Telefonnummer 050 233 780 Auskunft. Dieses wird vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie betrieben und ist von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr erreichbar.

Auf der Abrechnung befinden sich viele Informationen und es kann schwierig sein, den Überblick zu bewahren. Hier finden Sie nähere Informationen, welchen Aufbau eine Energierechnung besitzt und zu den Elementen, die sich auf Ihrer Rechnung befinden.