Wenn Sie Probleme bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel haben, wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde gegen Ihre Rechnung einbringen wollen, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise müssen Sie vorher für einen direkten Lösungsversuch das/die betroffenen Unternehmen kontaktiert haben.
In Ihrem Antrag sollten Sie nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:
- Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
- Gegen welches Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
- Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?
Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen, z.B. vollständige Rechnungen (inklusive aller Detailseiten), Mahnungen, Abschaltdrohungen, sonstigen Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit den Unternehmen, bei.
Den Antrag können Sie schriftlich per Schlichtungsformular, per Post oder per Fax einreichen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Nachrichten, die nicht direkt an uns adressiert sind, nicht bearbeiten und auch nicht in Evidenz halten können. Um ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen, muss ein vollständiger Antrag bei der Schlichtungsstelle der E-Control eingehen.
Falls Sie sich im Schlichtungsverfahren vertreten lassen möchten, ist eine unterschriebene Vollmacht erforderlich. Hier finden Sie eine Mustervollmacht.