Wenn Sie Probleme bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel haben, wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde gegen Ihre Rechnung einbringen wollen, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise müssen Sie vorher für einen direkten Lösungsversuch das/die betroffenen Unternehmen kontaktiert haben.
In Ihrem Antrag sollten Sie nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:
- Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
- Gegen welches Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
- Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?
Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen, z.B. vollständige Rechnungen (inklusive aller Detailseiten), Mahnungen, Abschaltdrohungen, sonstigen Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit den Unternehmen, bei.
Den Antrag können Sie schriftlich per E-Mail, per Webformular, per Post oder per Fax einreichen.
Falls Sie sich im Schlichtungsverfahren vertreten lassen möchten, ist eine unterschriebene Vollmacht erforderlich. Hier finden Sie eine Mustervollmacht.