Was Sie beachten sollten, wenn Sie sich wegen eines Schlichtungsverfahrens an uns wenden

Die Situation rund um Strom und Gas ist für viele Haushalte derzeit belastend. Preiserhöhungen, Kündigungen, lange Wartezeiten auf Rückmeldung seitens der Energieunternehmen etc. Aus diesem Grund erreichen uns auch sehr viel mehr Anliegen als bislang. 

Um zusätzliche Wartezeiten, aber auch unnötigen Aufwand für Sie und eventuell Enttäuschungen zu vermeiden, möchten wir Sie auf einige Punkte hinweisen:

Wobei wir Ihnen mit einem Schlichtungsverfahren leider nicht helfen können:

  • Viele Lieferanten und Netzbetreiber sind derzeit telefonisch und schriftlich aber schwer erreichbar. Wir bitten um Verständnis, dass die Schlichtungsstelle keine Beschleunigung der Bearbeitung durch die Unternehmen erwirken kann.
  • Eingaben, die nur aus der Weiterleitung diverser Emails bestehen, können nicht behandelt werden. Bitte schildern Sie Ihr konkretes Anliegen immer so präzise wie möglich und teilen Sie uns mit, welches Ergebnis Sie erzielen möchten.
  • Nachrichten, die nicht direkt an uns adressiert sind, werden nicht gelesen, nicht bearbeitet und nicht in Evidenz gehalten.

Worauf Sie bitte auf jeden Fall achten sollten:

  • Aktuell dauert es ca. acht Wochen, bis wir Ihr Anliegen sichten können. Bitte verzichten Sie vor Ablauf dieser Frist auf nochmalige Kontaktaufnahme. Dies nimmt lediglich erneut Zeit in Anspruch uns verzögert die Bearbeitung für alle noch weiter.
  • Für ein Schlichtungsverfahren ist ein ausdrücklicher schriftlicher Antrag mit einer kurzen Beschreibung des Sachverhalts notwendig. Die Sachbearbeiter:innen können nur so beurteilen, ob Ihr Anliegen in einem Verfahren behandelt werden kann.
  • Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren ist außerdem, dass Sie bereits selbst versucht haben, die Streitigkeit mit Ihrem Energielieferanten oder Ihrem Netzbetreiber direkt zu lösen. Dieser Einigungsversuch hat am besten schriftlich stattgefunden.

Wenn Sie von einer Abschaltung bedroht sind:

  • Bei einer Abschaltung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten führen Sie im Betreff Ihrer Nachricht bitte an, dass es sich um eine Abschaltung wegen Zahlungsverzug handelt und Sie Unterstützung brauchen!
     
  • Sind Sie von einer Abschaltung bedroht, weil Ihr Lieferant Ihren Liefervertrag gekündigt hat, suchen Sie sich bitte rasch einen neuen Lieferanten und schließen Sie einen neuen Energieliefervertrag ab. Bitte wenden Sie sich auch an Ihren Netzbetreiber und informieren ihn, dass sie einen Energieliefervertrag abgeschlossen haben. In einem Schlichtungsverfahren kann aufgeklärt werden, warum es zu einer Abschaltandrohung kam. Ein Schichtungsverfahren ist aber keine Garantie, dass eine Abschaltung abgewendet wird. Bitte suchen Sie sich rasch einen neuen Lieferanten!

Weitere Informationsquellen:

Unsere Schlichtungsstelle ist für Sie da

Symbolbild "Schlichtung"

Webformular Schlichtungsformular
Kontakt Rudolfsplatz 13a, 1010 Wien

Wenn Sie Probleme bei der An- und Abmeldung des Strom- oder Gasbezugs oder beim Lieferantenwechsel haben, wenn Sie mit der Qualität einer Dienstleistung Ihres Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmens nicht zufrieden sind oder eine Beschwerde gegen Ihre Rechnung einbringen wollen, können Sie einen formlosen Streitschlichtungsantrag an die Schlichtungsstelle der E-Control richten. Sinnvollerweise müssen Sie vorher für einen direkten Lösungsversuch das/die betroffenen Unternehmen kontaktiert haben.

In Ihrem Antrag sollten Sie nach Möglichkeit folgende Fragen beantworten:

 

  • Was ist aus Ihrer Sicht passiert? Wie stellt sich aus Ihrer Sicht der Sachverhalt dar?
  • Gegen welches Elektrizitäts- oder Erdgasunternehmen richtet sich Ihr Schlichtungsantrag?
  • Wie kann Ihrer Meinung nach eine befriedigende Lösung des Streitfalls aussehen?

Legen Sie bereits dem Antrag alle relevanten Unterlagen, z.B. vollständige Rechnungen (inklusive aller Detailseiten), Mahnungen, Abschaltdrohungen, sonstigen Schrift- bzw. E-Mail-Verkehr mit den Unternehmen, bei.

Den Antrag können Sie schriftlich per Schlichtungsformular, per Post oder per Fax einreichen.

Wir bitten um Verständnis, dass wir Nachrichten, die nicht direkt an uns adressiert sind, nicht bearbeiten und auch nicht in Evidenz halten können. Um ein Schlichtungsverfahren zu eröffnen, muss ein vollständiger Antrag bei der Schlichtungsstelle der E-Control eingehen.

Falls Sie sich im Schlichtungsverfahren vertreten lassen möchten, ist eine unterschriebene Vollmacht erforderlich. Hier finden Sie eine Mustervollmacht.

 

Info-Flyer: Schlichtungsstelle (1,0 MB)

  • Was ist die Schlichtungsstelle der E-Control?
 

Umfassende Informationen zur Streitschlichtung (0,1 MB)

  • Verfahrensrichtlinien, häufige Fragen und Antworten etc.

Hier finden Sie weiterführende Verweise und Informationen zu den rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Schlichtungsstelle sowie deren Tätigkeitsberichte.