Die Schlichtungsstelle

Aufgabe der Schlichtungsstelle ist es, als neutraler Ansprechpartner bei Streitigkeiten zwischen Strom- und Gasunternehmen und ihren Kunden zur Verfügung zu stehen. Strom- und Gaskunden sollen Streitigkeiten mit dem Netzbetreiber und/oder Energielieferanten auf kurzem Wege ohne Anrufung der Gerichte lösen können.

Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, möchten wir Sie auf die Voraussetzungen hinweisen, unter denen wir ein Verfahren einleiten können.

Haben Sie eine Frage oder eine Streitigkeit mit einem Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen?

Für Fragen (z.B. An- bzw. Abmeldung für Strom oder Gas, Anbieterwechsel, Rechnung, etc.) ist unsere Beratung sehr gerne für Sie da:
0800 21 20 20
Diese erreichen Sie von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und am Freitag von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr.
Die Schlichtungsstelle steht ausschließlich für Streitigkeiten zur Verfügung.

Haben Sie eine Streitigkeit, für die unsere Schlichtungsstelle zuständig ist?

Nicht zuständig ist unsere Schlichtungsstelle unter anderem bei

  • allgemeinen Fragen und Beschwerden: Hierfür beraten wir Sie gerne unter 0800 21 20 20
  • Beschleunigung der Bearbeitung Ihres Anliegens bei den Unternehmen
  • Sachverhalten, die nicht direkt an uns adressiert, sondern nur weitergeleitet sind
  • Vorliegen einer Klage vor Gericht oder der Regulierungskommission zu derselben Streitigkeit
  • Streitigkeiten, deren Streitwert unter EUR 10,- liegen
  • Streitigkeiten über Fördermittel für die Erzeugung erneuerbarer Energie
  • Streitigkeiten mit Energieliefervertrags-Vermittlern

Unsere Schlichtungsstelle ist z.B. zuständig bei

  • Nachverrechnung von Verbrauchsmengen
  • Anlagenabschaltung nach verspäteter Anlagenanmeldung
  • Vertragsrücktritt

Haben Sie bereits versucht, sich mit dem Unternehmen zu einigen?

Wir benötigen einen schriftlichen Nachweis über einen gescheiterten Einigungsversuch mit dem Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen, den Sie unternommen haben. Das kann zum Beispiel ein E-Mail-Verkehr sein. Der Einigungsversuch darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.

Bitte beachten Sie

Bei Rechnungen ist die Fälligkeit des in Rechnung gestellten Betrages bis zum Abschluss des Schlichtungsverfahrens aufgeschoben. Bitte beachten Sie jedoch, dass unabhängig davon ein Betrag, dessen Höhe durchschnittlich den letzten drei Rechnungen entspricht, auch sofort eingefordert werden darf.
Geben Sie dem Unternehmen daher sofort nach Antragstellung Bescheid und bitten Sie um einen Mahnstopp.

Wir übermitteln Ihren Schlichtungsantrag mit allen Unterlagen an den Beschwerdegegner. Wenn es zu keiner Einigung kommt, kann die Schlichtungsstelle einen Lösungsvorschlag erstellen. Dieser wird nur bindend, wenn beide Verfahrensparteien einverstanden sind. Anderenfalls endet das Verfahren ohne Einigung.

Wartezeit

Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt erreichen uns sehr viele Anfragen. Daher bitten wir um Verständnis für eine Wartezeit von ca. 12 Wochen für die Sichtung Ihrer Antragstellung.

Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren finden Sie bei unseren FAQs.

Hier kommen Sie zum Schlichtungsformular

  • Energieunternehmen kontaktiert?
  • Versucht, eine Lösung zu finden?
  • Lösungsversuch dokumentiert?
  • Ihre Unterlagen bei der Hand?
Dann können Sie hier ein Schlichtungsverfahren beantragen.
Antrag Schlichtungsverfahren

Wenn Sie Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Schlichtungsformulars haben, rufen Sie uns bitte an, wir helfen Ihnen gerne.