Die E-Control ist für die Vorbereitung und Koordinierung der im Anlassfall vorzusehenden Lenkungsmaßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung verantwortlich. Zu diesem Zweck monitort die E-Control laufend die Versorgungssicherheit.
In Krisenfällen werden von der E-Control alle Maßnahmen gesetzt, um die Versorgung Österreichs bestmöglich zu gewährleisten. Sollten marktkonforme Maßnahmen nicht ausreichen, um die Versorgung aller Kunden zu gewährleisten, sind operative Tätigkeiten im Speicher-, Produktions- und Netzbereich vorzubereiten bzw. zu koordinieren.
Unter Krisenvorsorge versteht man die vorsorgliche Planung und Vorbereitung von Maßnahmen zur Sicherstellung der Erdgasversorgung im Fall von krisenhaften Entwicklungen bzw. Situationen, wozu auch Fälle grenzüberschreitender Gassolidarität gezählt werden können. Vorsorgemaßnahmen können sowohl im Produktions-, Speicher- und Transportbereich als auch im Bereich der Erdgasendverbraucher, z.B. durch Sparappelle, Kontingentierungen, getroffen werden.
Die Vorbereitung und Koordinierung allfälliger Energielenkungsmaßnahmen, die durch Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie im Krisenfall angeordnet werden können, erfolgt durch die E-Control. Die operative Durchführung der Maßnahmen obliegt dem Marktgebietsmanager unter Aufsicht der E-Control, unter Einbindung der relevanten Marktteilnehmer und Systemoperatoren.
Zur Sicherstellung einer gesicherten Datenbasis für die Vorbereitung und Durchführung von Lenkungsmaßnahmen zur Krisenvorsorge ist die E-Control gemäß § 27 Abs 2 Energielenkungsgesetz 2012 ermächtigt, mittels Verordnung die Meldung von Daten in periodischen Abständen anzuordnen.
Im Falle einer Energielenkung soll die Nutzung verbrauchsseitiger Lastreduktions-Potentiale für eine marktbasierte Verbesserung der Versorgungssituation dienen. Über die Flexible Merit Order List (FlexMOL) können Endverbraucher mit einer vertraglich vereinbarten Höchstleistung von mehr als 10 MWh/h verfügbare Gasmengen (freiwillige Verbrauchsreduktion oder Verbrauchseinschränkung) in Form von physikalischer Ausgleichsenergie für die Versorgungssicherheit des Marktgebiets zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen weitergehende (hoheitliche) Energielenkungsmaßnahmen (z.B. angeordnete Verbrauchsreduktionen) vermieden werden. Die wesentlichen Schritte zur Nutzung der FlexMOL sind in unserem Leitfaden dargestellt:
In einem Gas-Energielenkungsfall können von der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) verpflichtende Verbrauchseinschränkungen verordnet werden. Neben den Verbrauchseinschränkungen können ggf. weitere Maßnahmen und Regelungen in der Erdgas-Energielenkungsmaßnahmen-Verordnung (EnLM-VO) angeordnet werden. In diesem Leitfaden werden für den Gas-Energielenkungsfall die wichtigsten Punkte kurz dargestellt und beschrieben.
Am 8.11.2022 fand unsere Veranstaltung „Informationen zur Vorbereitung auf einen möglichen Gas-Energielenkungsfall“ statt. Die Aufzeichnung und Präsentationsunterlagen finden Sie unter: https://www.e-control.at/infoveranstaltung-gas-8-november