Die NCs/GLs regeln markt- und technikrelevante Themen in Strom und Gas
Die NCs/GLs sind als EU-Verordnung unmittelbar gültig
Die NCs/GLs betreffen primär Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), aber haben signifikanten Einfluss auf Erzeuger, Händler, Verteilnetzbetreiber (VNB), Börsen, Verbraucher und andere Marktteilnehmer
Die NCs/GLs erfordern umfassende Kooperation bei der Umsetzung
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der NCs/GLs ist je nach Verlauf des europäischen Prozesses unterschiedlich
Ausschnitte der E-Control Konferenz: "Netzkodizes – Schwerpunkt Strom: Hintergründe und Auswirkungen" vom 28.11.2016 in Wien.
Inhaltlich werden die Rechtstexte folgenden Bereichen zugeordnet
Guideline on capacity allocation and congestion management
Leitlinie für die Kapazitätsvergabe und das Engpassmanagement
2015/1222
FCA GL
Guideline on forward capacity allocation
Leitlinie für die Vergabe langfristiger Kapazität
2016/1719
EB GL
Electricity Balancing Guideline
Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem
2017/2195
RfG NC
Network code on requirements for grid connection of generators
Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Stromerzeuger
2016/631
DCC NC
Network code on demand connection
Netzkodex für den Lastanschluss
2016/1388
HVDC NC
Network code on requirements for grid connection of high voltage direct current systems and direct current-connected power park modules
Netzkodex mit Netzanschlussbestimmungen für Hochspannungs-Gleichstrom- Übertragungssysteme und nichtsynchrone Stromerzeugungsanlagen mit Gleichstromanbindung
2016/1447
SO GL
Guideline on electricity transmission system operation
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ER NC
Network code on emergency and restoration
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Gas
CAM NC
Network Code on Capacity Allocation Mechanisms in Gas Transmission Systems
Netzkodex über Mechanismen für die Kapazitätszuweisung in Fernleitungsnetzen
984/2013
Balancing NC
Network Code on Gas Balancing of Transmission Networks
Netzkodex für die Gasbilanzierung in Fernleitungsnetzen
312/2014
Interoperability NC
Network code on interoperability and data exchange rules
Netzkodex mit Vorschriften für die Interoperabilität und den Datenaustausch
2015/703
Tariff NC
Harmonised Transmission Tariff Structures
Netzkodex mit Vorschriften für harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen
2017/460
E-Control Webinar: "Netzkodizes sind gekommen um zu bleiben" vom 19.01.2017
Die wesentlichen Phasen und die jeweiligen Beteiligten
Entwicklung
Die Federführung obliegt je nach Entwicklungsphase den unterschiedlichen Organisationen (z.B.: Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) für Framework Guidelines, Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) für Network Codes und Europäische Kommission (EC) für die Vorbereitung der Komitologie)
NCs/GLs werden im Komitologieverfahren von Mitgliedsstaaten beschlossen
Umsetzung
Die Umsetzung ist vorwiegend von Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) abzuwickeln
Regulierungsbehörden (NRA) in Koordination (teilweise durch ACER), Mitgliedstaaten (MS), ÜNB oder andere Marktteilnehmer sind zuständig für die Erarbeitung von Methoden sowie Erteilung von Genehmigungen (europäisch/regional/national)
Für einzelne Bereiche der NCs/GLs gelten unterschiedliche Übergangsfristen
Monitoring
ACER, Regulierungsbehörden, ENTSOs und Übertragungsnetzbetreiber haben durch die NCs/GLs verschiedene Monitoringaufgaben
Durchsetzung
Die Durchsetzung der NCs/GLs betrifft im Wesentlichen Regulierungsbehörden, ACER und die Mitgliedstaaten
NCs/GLs liegen im Stufenbau der Rechtsordnung
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NCs/GLs liegen im Stufenbau der Rechtsordnung
Entwicklung von Framework Guidelines (FG) zu Network Codes / Guidelines (NCs/GLs)
Der Entwicklungsprozess für NCs/GLs gestaltet sich wie folgt:
Die Kommission fordert ACER auf Framework Guidelines zu erstellen. Wenn diese fertig gestellt sind fordert die Kommission ENTSO-E auf Entwürfe für NCs/GLs zu erstellen. ENTSO-E übermittelt die NCs/GLs an ACER, woraufhin ACER prüft, ob die Vorschläge von ENTSO-E mit den Anforderungen der Framework Guidelines konform gehen und eine Stellungnahme abgibt bzw. die NCs/GLs an die Kommission übermittelt, sobald diese den Framework Guidelines entsprechen. Ursprünglich wurde geplant, sämtliche Themenbereiche in Network Codes auszugestalten. Aus rechtlichen Gründen wurden manche als Network Code (RfG, DCC) und manche als Guideline (CACM, FCA, SO) erlassen (Die rechtliche Verbindlichkeit ist davon unbeeinflusst, sowohl Network Codes, als auch Guidelines sind Verordnungen). Schlussendlich werden die NCs/GLs im Electricity Cross-Border Committee im Rahmen des Komitologieverfahrens durch die Mitgliedsstaaten beschlossen. Rund 4 – 6 Monate (Überprüfungsphase im Europäischen Parlament (EP) und Rat (Council) nach dieser Abstimmung treten die NCs/GLs formal in Kraft und sind unmittelbar anwendbar.