Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt

Die Regulierungsbehörde E-Control hat gem. § 98 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, einen Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt zu erstellen, auf dessen Basis das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET, vormals Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie/BMK ) das Zugangsregime zu Speicheranlagen bei Bedarf von einem aktuell verhandelten, mit Verordnung gem. § 98 Abs. 1 GWG 2011 in einen regulierten Zugang anpassen kann.

Dieser Bericht der E-Control ist dabei in einem Intervall von mindestens drei Jahren zu erstellen (§ 98 Abs. 3 GWG 2011). Nach § 98 Abs. 2 GWG 2011 ist von der E-Control dabei die Wettbewerbsintensität am Speichermarkt anhand von Preisvergleichen, des Produktangebots und seiner Nutzung, der Marktkonzentration (Angebot und Nachfrage) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit alternativer Flexibilitätsquellen sowie der Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage zu beurteilen.

Darüber hinaus beschäftigt sich der Bericht damit, welche Verbesserungen bei der Ausgestaltung des Speicherzugangsregimes möglich sind.

Der Bericht ist gem. § 98 Abs. 3 GWG 2011 mit den betroffenen Speicherunternehmen zu konsultieren und danach zu veröffentlichen.