Wettbewerbsanalyse 2019 Gasspeichermarkt
Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt
Die Regulierungsbehörde E-Control hat gem. § 98 Abs. 2 GWG 2011 die Aufgabe, einen Bericht über die Situation am österreichischen Flexibilitäts- und Speichermarkt zu erstellen, auf dessen Basis das Bundesministerium Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) das Zugangsregime zu Speicheranlagen bei Bedarf von einem aktuell verhandelten, mit Verordnung gem. § 98 Abs. 1 GWG 2011 in einen regulierten Zugang anpassen kann.
Dieser Bericht der Regulierungsbehörde ist dabei in einem Intervall von mindestens drei Jahren zu erstellen (§ 98 Abs. 3 GWG 2011). Vor diesem Hintergrund erfolgt im vorliegenden Bericht eine erneute Beurteilung der relevanten Parameter. Nach § 98 Abs. 2 GWG 2011 ist von der Regulierungsbehörde dabei die Wettbewerbsintensität am Speichermarkt anhand von Preisvergleichen, des Produktangebots und seiner Nutzung, der Marktkonzentration (Angebot und Nachfrage) unter Berücksichtigung der Verfügbarkeit alternativer Flexibilitätsquellen sowie der Verfügbarkeit von Speicherkapazitäten im Verhältnis zur Nachfrage zu beurteilen.
Der Bericht ist gem. § 98 Abs. 3 GWG 2011 nach einer Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen und einer Möglichkeit zur Stellungnahme durch andere Marktteilnehmer nachfolgend veröffentlicht.
Im Zuge der gem. §98 Abs. 3 GWG 2011 durchgeführten Konsultation mit den betroffenen Speicherunternehmen und der Möglichkeit zur Stellungnahme durch andere Marktteilnehmer von Dezember 2018 bis Jänner 2019, sind 7 Stellungnahmen eingelangt, wobei zwei davon vertraulich zu behandeln sind. Nachfolgend sind daher folgende 5 Stellungnahmen veröffentlicht.