Monitoringreport Versorgungssicherheit
Gemäß § 15 Abs. 2 Energielenkungsgesetz 2012 in der Fassung BGBl. I Nr. 68/2022 hat die E-Control zur Vorbereitung der Lenkungsmaßnahmen ein Monitoring der Versorgungssicherheit im Elektrizitätsbereich durchzuführen. Durch dieses Versorgungssicherheitsmonitoring sind auch die Vorgaben aus dem Artikel 7 der Richtlinie 2005/89/EG (Elektrizitäts-Versorgungssicherheitsrichtlinie) und aus dem Artikel 4 der Richtlinie 2003/54/EG (Elektrizitätsmarktrichtlinie) erfüllt.
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