Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten
Als einkommensschwacher Haushalt können Sie bei Ihrer Energierechnung sparen und müssen keine Erneuerbaren-Förderkosten zahlen.
Die Voraussetzungen dafür sind die gleichen wie für die Befreiung von den Rundfunkgebühren, für deren Einhebung die GIS (Gebühren Info Service GmbH) zuständig ist.
Wenn Sie bereits von den Rundfunkgebühren befreit sind, müssen Sie bei der GIS nur noch mit diesem Formular um eine Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten ansuchen. Die Formulare und alle weiteren Informationen finden sie auf der Seite der GIS.
Sobald Ihr Antrag angenommen wurde, müssen Sie ab dem nächsten Monatsersten keine Erneuerbaren-Förderkosten mehr für die Dauer der Bewilligung bezahlen. Die GIS gibt Ihren Namen, Ihre Adresse und den Befreiungszeitraum an Ihren Netzbetreiber weiter, der dann die Erneuerbaren-Kosten auf Ihrer Energierechnung nicht mehr verrechnet.
Voraussetzungen für die Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten:
- Sie oder eine andere Person aus Ihrem Haushalt erfüllen die Voraussetzungen für die Befreiung von den Rundfunkgebühren (sogenannte „GIS-Befreiung“). Ob Sie Anspruch haben, sehen Sie hier: www.gis.at/befreien/anspruchsgrundlage
- Der Wohnsitz, für den Sie die Befreiung beantragen, muss Ihr Hauptwohnsitz sein.
Voraussetzungen für die Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten können etwa Arbeitslosigkeit oder der Bezug von Pflegegeld sein. Fallen diese Voraussetzungen weg oder werden die damit verbundenen Auskunfts-, Vorlage- und Meldepflichten verletzt, erlischt Ihr Befreiungsanspruch.
Für Haushalte, die nicht GIS-befreit sind, jedoch über ein geringes Nettoeinkommen verfügen, dürfen die Gesamtkosten für die Erneuerbaren-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbeitrag jährlich 75 Euro nicht überschreiten. In diesen Fällen können Sie die Deckelung der Kosten ebenfalls bei der GIS beantragen.
Sie sind noch nicht GIS-befreit?
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie hier den Antrag auf die GIS-Befreiung stellen und dabei die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten gleich mit beantragen. Sie können aber natürlich auch nur die Befreiung von den Erneuerbaren-Förderkosten beantragen.
Sie erreichen bei Fragen die Service-Hotline der GIS unter der Telefonnummer 0800 00 10 80.
Wie hoch ist die mögliche Befreiung von Erneuerbaren-Förderkosten?
Im Detail: Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich zusammen aus der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag. Die Erneuerbaren-Förderpauschale beträgt für einen Haushalt 35,97 Euro im Jahr. Der Erneuerbaren-Förderbeitrag wird in Cent pro kWh eingehoben und betrug 2021 für einen durchschnittlichen Haushalt ungefähr 56 Euro pro Jahr. 2022 wurde der Erneuerbaren-Förderbeitrag allerdings für alle Haushalte auf 0 Euro festgesetzt.
Im Jahr 2021 konnte sich ein Haushalt mit durchschnittlichem Stromverbrauch von 3.500 kWh pro Jahr etwa 90 Euro durch die Befreiung sparen.