Marktregeln

Mit der Öffnung des österreichischen Gasmarktes für alle Kunden im Jahr 2002 wurde im Verteilergebiet ein Bilanzgruppensystem eingeführt, um die Trennung des Energiemarktes, in einerseits die im freien Wettbewerb stehende Versorgung und andererseits den regulierten Netzbetrieb, darstellen und abwickeln zu können.

Mit dem Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) und dem 2013 eingeführten Gasmarktmodell wurde ein Entry/Exit System implementiert, das Bilanzgruppensystem nun auch auf Fernleitungsebene ausgedehnt und ein Virtueller Handelspunkt für die Abwicklung aller Gastransaktionen eingeführt wurde.

Marktregeln sind ein integrierter Bestandteil dieses Modells und sollen das Funktionieren des Marktes sicherstellen.


Marktregeln sind gemäß § 7 Abs. 1 Z 37 GWG 2011 die Summe aller Vorschriften, Regelungen und Bestimmungen auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis, die Marktteilnehmer am Erdgasmarkt einzuhalten haben, um ein geordnetes Funktionieren dieses Marktes zu ermöglichen und zu gewährleisten. Insbesondere beinhalten die Marktregeln:

  • die Regelungen und Festlegungen zur Ausgestaltung des Gasmarktmodells
  • die Zuweisung einzelner Aufgaben an die jeweiligen Marktteilnehmer und Netzbetreiber
  • die Ausgestaltung der Allgemeinen Bedingungen der einzelnen Marktteilnehmer
  • die Implementierung des gastechnischen Regelwerkes
  • weitere "Sonstige Marktregeln" wie Kommunikationserfordernisse, Fahrpläne, Datenformate, usw .
Die E-Control erarbeitet gemeinsam mit den Marktteilnehmern Vorschläge für Marktregeln.