Beim erstmaligen Anschluss an das Verteilernetz, sowie bei einer notwendigen Änderung der Anschlussanlage - z.B. aufgrund einer Leistungserhöhung - wird vom Netzbetreiber der technisch geeignete Anschlusspunkt festgelegt, unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen des Netzbenutzers.
Die Zuordnung zu einer Netzebene erfolgt nach Festlegung der Eigentumsgrenze. Die Eigentumsgrenze ist eindeutig als der Punkt definiert, der die Grenze zwischen Kundenanlage und öffentlichem Netz darstellt. Anlagenteile ab der Eigentumsgrenze liegen im Eigentum und in der Erhaltungspflicht des Kunden, Anlagenteile vor der Eigentumsgrenze in der des Netzbetreibers. Als zusätzliches Kriterium für die Zuordnung zu einer Netzebene wird die Anlagengröße herangezogen. Dies umfasst u.a. die Auslegung der Elektroinstallationen des Anschlussobjektes, die anzuschließenden Maschinen und Geräte, die Gleichzeitigkeit usw.
Für ein detailliertes Angebot über den von Ihnen gewünschten Netzanschluss, sowie die genauen Vertragsbedingungen kontaktieren Sie bitte den zuständigen Netzbetreiber. Dieser stellt Ihnen alle für Sie notwendigen Informationen zur Verfügung und kann Ihnen genau mitteilen, welche Unterlagen er von Ihnen zur Bewertung der Anschlusssituation benötigt. Netzanschluss und Netzzugang sind in den Allgemeinen Bedingungen für die Verteilernetzbetreiber und in den Allgemeinen Bedingungen für die Übertragungsnetzbetreiber geregelt.