Das Erneuerbaren-Fördersystem

Das System zur Förderung von Energieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen sieht entweder Marktprämien oder Investitionszuschüsse vor.

Bekommt ein Anlagenbetreiber eine Marktprämie, so muss er seinen erzeugten Strom grundsätzlich selbst vermarkten. Dabei bekommt er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom, neben den Einnahmen aus der Vermarktung, die Marktprämie. Diese wird von der EAG-Förderabwicklungsstelle ausbezahlt.

Alle Stromverbraucher, also auch Sie als Haushalt, bezahlen Erneuerbaren-Förderkosten, die auf Ihrer Netzrechnung aufscheinen. Die von Ihnen bezahlten Erneuerbaren-Förderkosten werden über den Netzbetreiber an die OeMAG zur Finanzierung der Ökostromförderung weitergegeben.

Wie setzen sich die Erneuerbaren-Förderkosten zusammen?

Die Erneuerbaren-Förderkosten setzen sich aus Erneuerbaren-Förderbeitrag und Erneuerbaren-Förderpauschale zusammen. Diese Komponenten werden pro Zähler verrechnet und in Ihrer Rechnung unter den Netzkosten aufgelistet. 

Der Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Erneuerbaren-Förderpauschale werden für die Jahre 2022 und 2023 ausgesetzt. Beim Erneuerbaren-Förderbeitrag handelt es sich um einen einheitlichen prozentuellen Aufschlag auf das Netznutzungs- und das Netzverlustentgelt. Das bedeutet, dass dieser Beitrag verbrauchsabhängig ist und Sie bei einem höheren Stromverbrauch auch einen höheren Erneuerbaren-Förderbeitrag zahlen. Der Beitrag wird in Cent pro kWh eingehoben. Die Erneuerbaren-Förderpauschale ist für Haushaltskunden ein jährlicher Fixbetrag.

Seit 2022 wird nur noch für das Bundesland Oberösterreich ein Zuschlag für die Förderung von Biomasse eingehoben (Biomasseförderung-Grundsatzgesetz (BGBl. I Nr. 43/2019). Die Höhe dieses Fördertarifs wird vom jeweiligen Landesgesetzgeber geregelt. Zur Finanzierung von Biomasseanlagen wird ein Zuschlag auf das Netznutzungs- und Netzverlustentgelt eingehoben. Hier finden Sie Details zum Bundesland Oberösterreich.

Entwicklung der Erneuerbaren-Förderkosten

In der folgenden Abbildung ist die Entwicklung der Erneuerbaren.-Förderkosten (vormals Ökostromförderkosten) der für einen durchschnittlichen Haushalt seit dem Jahr 2012 dargestellt. Der Höchststand wurde im Jahr 2016 erreicht. Mit dem Jahr 2022 trat das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz in Kraft. Darin wurde der Ökostromförderbeitrag durch den Erneuerbaren-Förderbeitrag und die Ökostrompauschale durch die Erneuerbaren-Förderpauschale ersetzt. Aufgrund eines Einnahmenüberhangs im Jahr 2021 und einem stark angestiegenen Marktpreis ergibt sich für den Erneuerbare-Förderbeitrag 2022 ein Wert von 0 EUR. Die Erneuerbaren-Förderpauschale wurde nachträglich vom Gesetzgeber auf 0 EUR reduziert. Auch für das Jahr 2023 wurden die Erneuerbaren-Förderkosten mit 0 Euro festgesetzt.

Entwicklung Ökostromförderbeitrag