Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der Preise (Einspeisetarife) für Ökostrom festgelegt werden, für die im Jahr 2012 erstmalig ein Antrag auf Kontrahierung bei der Ökostromabwicklungsstelle gestellt wurde und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, BGBl II Nr 471/2011 vom 30.12.2011