Anschluss von Kleinsterzeugungsanlagen

Nachfolgend beantworten wir einige der häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit Kleinsterzeugungsanlagen. Kleinsterzeugungsanlagen sind zum Beispiel kleine Photovoltaikanlagen, die auch als Balkonkraftwerke, Balkon-PV-Anlagen, Mini-PV-Anlagen oder als Plug-In-PV bezeichnet werden. 

Stromerzeugungsanlagen, deren Engpassleistung in Summe weniger als 800 W beträgt (vgl. §7 (1) Z 32a ElWOG 2010, z.B. Mini-PV-Anlagen für den Balkon.

Nein. Es braucht aber eine Verständigung des Netzbetreibers bzw. Meldung zwei Wochen vor Inbetriebnahme (vgl. TOR Erzeuger Typ A).
Stromerzeugungsanlagen größer 800 W (0,8 kW) und kleiner als 20 kW sind dem zuständigen Netzbetreiber anzuzeigen, ab 20 kW ist ein Antrag zu stellen.

Nein. Von vielen Anforderungen sind sie ausgenommen (vgl. TOR Erzeuger Typ A). Einige Anforderungen bleiben aber bestehen, vor allem muss eine selbsttätig wirkenden Freischaltstelle als Entkupplungseinrichtung vorhanden sein.

Es ist darauf zu achten, dass der Verkäufer einen entsprechenden Konformitätsnachweis einer zertifizierten Prüfstelle vorlegt. Die Anforderungen der TOR, insb. TOR Erzeuger Typ A, müssen erfüllt werden.

Nein. Kleinsterzeugungsanlagen sind von diesen Anforderungen ausgenommen (§66a ElWOG 2010)

Eine fachbezogene Überprüfung der Elektroinstallation kann erforderlich sein, z.B. bei alten Installationen. Es muss eine der Leistung der Kleinsterzeugungsanlage entsprechende Reserve der Strombelastbarkeit der Leitungen, über den Bemessungsstrom des Leitungsschutzes (Sicherung) hinaus, geben.

Folgendes sollte von Konsument:innen beachtet werden:

  • Berücksichtigen der maximalen Leistung
    Stromerzeugungsanlagen gelten als Kleinsterzeugungsanlage, wenn deren Engpassleistung in Summe weniger als 0,8 kW pro Anlage des Netzbenutzers beträgt.
     
  • Abstimmung mit Wohnungs-/Hauseigentümer
    Stellen Sie mit Ihrem Eigentümer sicher, dass die Installation gestattet ist.
     
  • Kauf einer Kleinsterzeugungsanlage
    Der Kauf einer Kleinsterzeugungsanlage direkt beim Hersteller, bei einem Elektrofachunternehmen oder im Fachhandel wird empfohlen. Achten Sie darauf, dass die Kleinsterzeugungsanlage zumindest über eine CE-Kennzeichnung verfügt und eine Betriebsanleitung mit den erforderlichen Sicherheitshinweisen beigelegt ist. Viele Hersteller verweisen in den Datenblättern explizit neben der CE-Kennzeichnung auch auf die TOR Erzeuger Typ A und weitere Prüfzertifikate.
     
  • Überprüfen der Elektroinstallation
    Es ist empfehlenswert vor Anbringung der Kleinsterzeugungsanlage die bestehende Elektroinstallation von einer qualifizierten Elektrofachkraft überprüfen zu lassen.
     
  • Einhalten der Betriebsanleitung
    Befolgen Sie die Anweisungen der Betriebsanleitung, insbesondere der Sicherheitsvorkehrungen, der Platzierung und der Montage.
     
  • Installation der Kleinsterzeugungsanlage
    Keinesfalls dürfen Verlängerungskabel oder Steckdosenleisten beim Anschluss der Kleinsterzeugungsanlage verwendet werden. Falls der Hersteller und die „Inverkehrbringer“ über die Risikoanalyse und -bewertung die „Freigabe“ erteilen, kann die Einspeisung direkt über eine fest installierte Steckdose erfolgen (Elektrotechnische Normen und Richtlinien stellen die Sicherheit von elektrischen Produkten, Anlagen und Systemen sicher. Als elektrotechnische Normungsorganisation ist der OVE dafür verantwortlich, dass der Umgang mit Strom sicher ist und bleibt:
    www.ove.at/ove-news/details/normen-und-richtlinien-fuer-photovoltaik-anlagen/
     
  • Meldung an den Netzbetreiber
    Informieren Sie den relevanten Netzbetreiber spätestens zwei Wochen vor der vorgesehenen Inbetriebnahme. Die erforderliche Meldung der Kleinsterzeugungsanlage erfolgt meistens über ein Online-Portal des Netzbetreibers.