Begutachtungsentwurf zur Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2026

  1. Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2027.
  2. Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
  3. Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Klarstellung zur bereits bestehenden Verrechnung der Entgelte für die Trennung von Hausanschlüssen im Verteilernetz.

Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 4. Mai 2026 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Begutachtungsentwürfe

  • Begutachtungsentwürfe
  • Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)
  • Begutachtungsentwurf zur Verteilernetzentwicklungsplan-Verordnung
  • Begutachtungsentwurf zur Intelligente Messgeräte-AnforderungsV 2026 – IMA-V 2026
  • Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)
  • Marktkonsultation zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung
  • Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026 (WVO 2026)
  • Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten
  • Konsultation Netzentwicklungsplan 2025
  • Bleiben Sie informiert

Begutachtungsentwurf zur Ratenzahlungsverordnung (Ratenzahlungs-V)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 28 Abs 3 ElWG nähere Modalitäten der Ratenzahlung iSd § 28 ElWG festgelegt.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 24. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RVO 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwurf zur Verteilernetzentwicklungsplan-Verordnung

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 119 Abs. 2 ElWG detailliertere, nach Netzebenen differenzierte Vorgaben zu den Angaben gemäß § 118 Abs. 3, ein einheitliches Format für die Einreichung und Darstellung des Netzentwicklungsplans für das Verteilernetz, genauere Vorgaben zum Anzeigeverfahren sowie die Methode zur Bestimmung des Mehrkostenfaktors für die Errichtung und den Betrieb von Erdkabeln festgesetzt.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 20. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V NEP 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwurf zur Intelligente Messgeräte-AnforderungsV 2026 – IMA-V 2026

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 50 Abs 1 ElWG die Anforderungen bestimmt, denen intelligente Messgeräte zu entsprechen haben.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 20. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V IMA 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwurf zur Engpassmanagementverordnung (EPM-V)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 140 Abs. 3 ElWG angemessene Entgelte für Flexibilitätsleistungen, die im Rahmen des Engpassmanagements (EPM) im Übertragungsnetz erbracht werden, bestimmt.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 13. April 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EPV 03/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Marktkonsultation zur Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung

Die E-Control führt eine Marktkonsultation zur Neugestaltung der Systemnutzungsentgelte (SNE) durch.

Nach § 135 Abs. 1 ElWG soll die Regulierungsbehörde grundsätzliche Festlegungen zur Ermittlung der SNE per Verordnung (SNE-GV) treffen, auf deren Basis dann gemäß § 135 Abs. 2 ElWG die eigentlichen Entgelttarife (SNE‑TV) bestimmt werden. Die neuen Entgelte sollen ab 1. Jänner 2027 anwendbar sein.

Die Konsultation dient der Vorbereitung der neuen Entgeltstruktur in der SNE-GV und erfolgt zweistufig. Im ersten Teil sollen generelle Aspekte und die Überlegungen zum Netznutzungs- und zum Netzanschlussentgelt dargelegt werden. Im zweiten Teil soll gesondert auf die Thematik des systemdienlichen Betriebs und dessen nähere Berücksichtigung iZm den Systemnutzungsentgelten eingegangen werden.

Marktteilnehmer und übrige Stakeholder sind eingeladen, sich an der Marktkonsultation zu beteiligen. Bitte richten Sie Ihre Stellungnahmen bis 31. März 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at und führen Sie dabei die Geschäftszahl V SNE 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Frist zur Einbringung von Stellungnahmen bis zum 31. März 2026 verlängert wurde.

Nach Abschluss der Marktkonsultation und etwaiger Berücksichtigung von Stellungnahmen ist weiterhin eine öffentliche Begutachtung des Verordnungsentwurfes vorgesehen.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Begutachtungsentwurf zur Wechselverordnung 2026 (WVO 2026)

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden gemäß § 26 Abs. 6 ElWG und § 123 Abs. 7 GWG 2011 Festlegungen zu den Verfahren für den Lieferantenwechsel sowie für die Neuanmeldung und die Abmeldung von Endkundinnen und Endkunden getroffen. Die Verordnung ersetzt die bisherige WVO 2014.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 13. Februar 2026 an die E-Mail-Adresse recht-post@e-control.at zu richten.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V WVO 01/26 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Konsultation: Fairnesskatalog für Strom- und Gaslieferanten

Im Juni 2025 wurde der Abschlussbericht der Taskforce Energie von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) und der E-Control veröffentlicht. Dabei wurde unter anderem die Erarbeitung eines Fairnesskatalogs mit wettbewerblichen Leitplanken für Strom- und Gaslieferanten auf dem österreichischen Endkundenmarkt angekündigt. Die Energiemärkte sind ein Fokusbereich für die BWB. Der Fairnesskatalog kann einen Beitrag für faire Marktbedingungen und Preise leisten. Er soll Compliance Anstrengungen in diesen Märkten unterstützen. Wir geben Unternehmen und Dritten die Möglichkeit, jetzt zum Entwurf Stellung zu nehmen.

Der Fairnesskatalog ist rechtlich unverbindlich und bindet weder österreichische Gerichte und Behörden noch die europäischen Institutionen. Die geltenden gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt und sind in jedem Fall einzuhalten.

Die Konsultation zum Fairnesskatalog startet mit 9. Dezember 2025 und läuft sechs Wochen, endet damit am 20. Jänner 2026. Die Strom- und Gaslieferanten sowie alle weiteren Stakeholder sind eingeladen, ihre Rückmeldungen bis zu diesem Zeitpunkt per Mail an konsultation@bwb.gv.at einzureichen. Die Veröffentlichung der finalen Version des Fairnesskatalogs ist für den Februar 2026 geplant.

Konsultation der Netzentwicklungspläne 2025

Die Austrian Power Grid AG, die Vorarlberger Übertragungsnetz GmbH und die Tiroler Übertragungsnetz GmbH haben Mitte September 2025 jeweils einen Netzentwicklungsplan zur Genehmigung gemäß § 38 ElWOG 2010 eingereicht. Gemäß § 38 Abs. 2 ElWOG 2010 sind die Interessenvertretungen der Netzbenutzer dazu zu konsultieren. Das Ergebnis dieser Konsultation ist zu veröffentlichen.

Die Begutachtungsfrist ist am 22. Oktober 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

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