Begutachtungsentwürfe

Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2018 (SNE-V 2018) – Novelle 2024

 

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis 22. November 2023 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE 02/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

 

 

Konsultation Sonstigen Marktregeln (SoMa) Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1

Das Kapitel Informationsübermittlung und Clearing der Sonstigen Marktregeln Strom (SoMa) regelt die Informationsübermittlung von Netzbetreibern an Marktteilnehmer sowie die Grundsätze des 1. und 2. Clearings. Im Entwurf sind zwei Datenübermittlungsschritte neu dazu gekommen, nämlich der monatliche Versand von Einzeldaten  (Ist-Werte) an Energiegemeinschaften und an Lieferanten. Dies verbessert die Transparenz und ermöglicht Kontrollschritte.

Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 17. November 2023 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.

 

Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung 2022-Novelle 2023 – EMo-V 2022-Novelle 2023

Zur Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben auf den Strommärkten sind die Behörden auf Bekanntgabe der entsprechenden Informationen der Marktteilnehmer angewiesen. Die auf der Basis von § 88 Abs 2 ElWOG 2010 erlassene Elektrizitäts-Monitoring-Verordnung (EMo-V 2022) ist aufgrund der jüngsten Entwicklungen im Endkundenbereich zu ergänzen.

Die Anzahl gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen hat zuletzt deutlich zugenommen und ist nicht mehr vernachlässigbar. Zu Bürgerenergiegemeinschaften und Mehrfachteilnahme wurden nach dem Erlass der EMo-V 2022 die Datenaustauschprozesse vereinbart, daher können jetzt die Meldepflichtigen für die benötigten Daten festgelegt werden. Die Auswirkungen von Bürgerenergiegemeinschaften und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen auf die Wettbewerbsentwicklung im Endverbraucherbereich sind wie jene der Erneuerbaren-Energie-Gemeinschaften zu überwachen.

Deutliche Veränderungen in der Ausgestaltung von Produkten und Preisen für Bestands- und Neukunden erfordern ergänzende Datenabfragen bei Lieferanten, um die Preis- und Kostensituation einzelner Kundengruppen beobachten zu können.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 14. November 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V EMO 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

 

NetzdienstleistungsVO Strom 2012-Novelle 2024, ENDVO 2012-Novelle 2024

Ein zentrales Ziel der Regulierungsbehörde ist die Schaffung eines angemessenen regulatorischen
Rahmens im Einklang mit den gesetzlich vorgegebenen Zielen der Energiepolitik. Gemäß Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz - EAG (BGBl. I Nr. 2021/150 idF BGBl. I Nr. 2022/233) soll bis 2030 die Erneuerbare Stromerzeugung um 27 TWh gesteigert werden (vgl. § 4 Abs 4 EAG). Der zeitgerechte Netzanschluss der dafür erforderlichen Erzeugungskapazitäten stellt eine große Herausforderung dar. Die E-Control erachtet es daher als notwendig, die END-VO 2012 um weitere Fristen zu ergänzen. Durch diese Ergänzung werden zusätzliche Qualitätsstandards eingeführt, die den Bedürfnissen aus der Praxis entsprechen.

 

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 14. November 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V QND 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

 

Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – Novelle 2024

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf werden die Gasnetzentgelte im Verteilernetz ab 1. Jänner 2024 angepasst.

Die Novelle enthält die folgenden Änderungen:

  • jährliche Neuberechnung der Netznutzungsentgelte im Verteilernetz
  • Neuberechnung des mengenbasierten Netznutzungsentgelts im Fernleitungsnetz aufgrund der gesunkenen Verdichterenergiekosten
  • Einführung einer neuen Systematik zur Ermittlung von Verrechnungsbrennwerten je Brennwertbezirk
  • Einführung eines Entgelts im Verteilernetz bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Höchstleistung an Zählpunkten zu Speichern sowie Produktion und Erzeugung von erneuerbaren Gasen

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis 8. November 2023 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 02/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

 

Herkunftsnachweispreis-Verordnung (HKN-V 2024)

Mit der vorliegenden Verordnung wird der Preis für die von der Ökostromabwicklungsstelle den Stromhändlern gemäß § 37 Abs. 1 Z 3 Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012), BGBl. I Nr. 75/2011, idF des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 150/2021, zuzuweisenden Herkunftsnachweise für das Jahr 2024 festgelegt.

 

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 27. Oktober 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. 

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V HKN 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

 

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

 

Elektrizitäts-Energlielenkungsdaten-Verordnung 2017 – Novelle 2023 (E‑EnLD‑VO 2017 – Novelle 2023)

Mit der Elektrizitäts-Energlielenkungsdaten-Verordnung 2017 – Novelle 2023 (E‑EnLD‑VO 2017 – Novelle 2023) werden Verfeinerungen bei den Datenkategorien und -erhebungen zur bestmöglichen Vorbereitung von Energielenkungsmaßnahmen im Krisenfall vorgenommen und dazu insbesondere Regelungen zu Abschaltbezirken und saisonalen Großverbrauchern neu aufgenommen.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis 4. September 2023 an die E‑Mail-Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V ENL 01/23 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Die erhaltenen Stellungnahmen werden nach Ablauf der Frist auf dieser Website veröffentlicht. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird daher um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

RfGAnforderungs-V – 1. Novelle 2023

Die Verordnung des Vorstands der E-Control betreffend die Festlegung von allgemeinen technischen Anforderungen für den Netzanschluss von Stromerzeugungsanlagen (RfG Anforderungs-V), BGBl. II Nr. 56/2019  enthält  Anforderungen und Parameterbereiche, die auf nationaler Ebene durch eine Verordnung der Regulierungsbehörde gemäß § 18a ElWOG 2010 iVm Art. 7 der Verordnung (EU) 2016/631 konkretisiert werden sollen, um für eine verhältnismäßige Vorgehensweise zu sorgen und den österreichischen Netzanforderungen Rechnung zu tragen.

Der Begutachtungsentwurf der 1. Novelle der RfG-Anforderungs-V wurde auf der Grundlage des am 12.15.2022 bei E-Control eingereichten Vorschlags der Netzbetreiber und unter Beachtung der Vorgaben der Verordnung (EU) 2016/631 erstellt.

Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.

Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 4. September 2023 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.

Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl V RFG 01/22 im Betreff des E-Mails an es die Konsultation 1. Novelle RfG-Anforderungs-V betrifft. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.

Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.

Individuelle-Verbrauchserfassungs-Verordnung (EEff-IVEV)

Mit der EEff-IVEV werden gemäß § 54 Abs. 6 und 7 Bundes-Energieeffizienzgesetz (EEffG) die technische Machbarkeit und die kosteneffiziente Durchführbarkeit der individuellen Verbrauchserfassung und Fernablesbarkeit für die Zwecke des EEffG geregelt.

Die Begutachtungsfrist ist am 14. Juli 2023 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:

 

Versorgungsstandard-Verordnung 2023 

Mit der Versorgungsstandard-Verordnung werden die Erhebungsdetails, sowie die Nachweise zur Erfüllung des Versorgungsstandards festgelegt.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 27. April 2023 an die E-Mail-Adresse versorgungsstandard@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.

 

Bleiben Sie informiert!

Hier können Sie sich zu verschiedenen Verteilern der E-Control anmelden, über welche Informationen, Dokumente oder Einladungen ausgesandt werden.