Begutachtungsentwürfe
- Begutachtung der Novelle 2025 der Gasversorgungsstandardverordnung (GVSV)
- Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom und Gas Marktkommunikation V2.1
- Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) – Novelle 2025
- Konsultation TOR Netzrückwirkungen– Version 1.0
- Konsultation TOR Verteilernetzanschluss – Version 1.3
- Sonstigen Marktregeln (SoMa) Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1
- Bleiben Sie informiert
Begutachtung der Novelle 2025 der Gasversorgungsstandardverordnung (GVSV)
Der bestehende Versorgungsstandard gemäß § 121 Abs. 5 GWG 2011 iVm Art. 6 der Verordnung (EU) 2017/1938 wurde durch den Gesetzgeber durch Ergänzung des § 121 Abs. 5a GWG 2011 erweitert. In Bezug auf geschützte Kunden muss die Versorgung vom 1. Oktober bis zum 1. März für 45 Tage gewährleistet sein, wobei sich dieser Zeitraum auf 30 Tage verkürzt, wenn gegenüber der Regulierungsbehörde nachgewiesen werden kann, dass die nach Abs. 5a vorzuhaltenden Gasmengen ausschließlich nicht-russischer Herkunft sind. Nunmehr ist seit dem 1. Jänner 2025 eine faktische Änderung der aktuellen Gasversorgungslage in Österreich und Mitteleuropa eingetreten: Es fließt kein russisches Erdgas mehr über die Ukraine und die Slowakei nach Österreich und somit auch nicht weiter nach Deutschland oder Italien.
Eine Novellierung der GVSV der E-Control soll die Nachweispflichten in Entsprechung mit der neuen Faktenlage vereinfachen. Damit die Erhebungen für die neuen, ab 1. Oktober 2025 geltenden Vorratspflichten gemäß 121 Abs. 5a GWG 2011 bereits auf Grundlage der neuen Situation erfolgen können, soll die Verordnung unmittelbar nach ihrer Kundmachung im Sommer in Kraft treten.
Die E‐Control ist bestrebt im Rahmen des nun startenden Konsultationsverfahrens die Meinungen und Ansichten aller Markteilnehmer zu diesem Verordnungsentwurf zu hören und entsprechend zu verarbeiten.
Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen können bis zum 16. Juni 2025 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at gerichtet werden.
Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl GVSV V SOS G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden. In begründeten Geheimhaltungsfällen wird um Bereitstellung einer veröffentlichungsfähigen Version ersucht.
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
- Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
- Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.
Hinweis: Der aktualisierte Entwurf wurde am 30.4.2025 veröffentlicht und enthält gegenüber der ursprünglich am 17.4.2025 veröffentlichten Begutachtungsfassung aufgrund eines hervorgekommenen Datenübertragungsfehlers Änderungen bei der Berechnung der kapazitätsbasierten Fernleitungsnetzentgelte, die aus einem aktualisierten Mengengerüst resultieren.
Gegenüber der Erstbegutachtungsfassung waren auch Anpassungen der Netznutzungsentgelte für Speicherunternehmen nachzuholen.
Vor dem Hintergrund der Erhöhung der Fernleitungsentgelte verweisen wir auf den Begutachtungsentwurf zur Novelle 2025 der Gas-Marktmodell-Verordnung 2020, der die Einführung eines Kapazitätstauschdiensts („Reshuffling“ Mechanismus) vorsieht. Der Kapazitätstausch soll Netzbenutzern die Flexibilität bieten, um auf die grundlegend veränderten Gasflüsse und Fernleitungsnetzentgelte reagieren zu können.
Die Begutachtungsfrist ist am 12. Mai 2025, 12:00 Uhr abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Gas-Systemnutzungsentgelte-Verordnung 2013 (GSNE-VO 2013) – 2. Novelle 2025
- Mit dem vorliegenden Entwurf werden die kapazitätsbasierten sowie die mengenbasierten Netznutzungsentgelte für sämtliche Ein- und Ausspeisepunkte des Fernleitungsnetzes neu festgelegt. Das geplante Inkrafttreten der neuen Entgelte ist der 1. Jänner 2026.
- Damit einhergehend werden auch die Ausgleichszahlungen zwischen den Fernleitungsnetzbetreibern neu festgelegt.
- Mit dem vorliegenden Entwurf erfolgt weiters eine Aktualisierung der Entgelte für sonstige Leistungen im Verteilernetz.
Allfällige Stellungnahmen zu den Begutachtungsentwürfen sind spätestens bis zum 7. Mai 2025 an die E-Mail Adresse recht-post@e-control.at zu richten. Bitte führen Sie bei Einbringung einer Stellungnahme die Geschäftszahl R SNE G 01/25 im Betreff des E-Mails an. Dies dient der reibungslosen Zuordnung.
Wir weisen darauf hin, dass die erhaltenen Stellungnahmen auf unserer Website veröffentlicht werden.
Konsultation der Sonstigen Marktregeln Strom und Gas Marktkommunikation V2.1
Das Kapitel zur Marktkommunikation in den Sonstigen Marktregeln (SoMa) regelt die Erstellung, Änderung und Veröffentlichung der Technischen Dokumentationen, die für die Umsetzung der elektronischen Marktkommunikation über die EDA-Plattform erforderlich sind, sowie die Organisation des Zugangs zu dieser Plattform. Nachfolgend finden Sie den Konsultationsentwurf der SoMa Marktkommunikation, Strom und Gas, Version 2.1. Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind bitte spätestens bis zum 15. Mai 2025 an die E-Mail-Adresse marktkommunikation@e-control.at zu senden. Sie können dafür das bereitgestellte Formular verwenden. Wir weisen darauf hin, dass die Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden sollen, es sei denn, Sie widersprechen der Veröffentlichung (bitte achten Sie daher auf eventuelle Disclaimer in Ihren E-Mails).
Gas-Marktmodell-Verordnung 2020 (GMMO-VO 2020) – Novelle 2025
Mit dem vorliegenden Entwurf werden folgende Änderungen vorgeschlagen:
- Einführung eines Kapazitätstauschdiensts („Reshuffling“ Mechanismus) im Netz eines Fernleitungsnetzbetreibers
- Besondere Bestimmungen für den Netzzugang bei Stilllegung von Speicher- und Produktionsanlagen
- Regelungen zur Abwicklung von Solidaritätslieferungen
- Regelungen zu Informationsflüssen zwischen den Marktteilnehmern und zur Transparenz
- Änderungen aufgrund der Inbetriebnahme der Hochfilzenleitung zwischen Tirol und Salzburg
- Ergänzende Anforderungen an Netzzugangsanträge für Betreiber von Biomethan-Anlagen
Die Begutachtungsfrist ist am 02. Mai 2025 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht:
Konsultation TOR Netzrückwirkungen– Version 1.0
Die TOR Netzrückwirkungen ersetzt die TOR D2 Version 2.4 und besteht nun aus drei Teildokumenten (Nieder-, Mittel- und Hochspannung).
Wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Gleichstellung von Stromerzeugungs- und Verbrauchsanlagen bei der Beurteilung von Netzrückwirkungen.
- Anpassung der Verträglichkeits- und Planungspegel, sowie der Richtwerte und Proportionalitätsfaktoren.
- Einführung zusätzlicher Faktoren zur detaillierteren Abschätzung der Emissionsgrenzwerte.
- Redaktionelle Änderungen
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 5. Mai 2025 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Konsultation TOR Verteilernetzanschluss – Version 1.3
Mit den TOR Verteilernetzanschluss werden technische und organisatorische Mindestanforderungen für den Anschluss und Parallelbetrieb von Netzen und Lasten an Verteilernetze festgelegt.
Die gegenständliche Überarbeitung der TOR Verteilernetzanschluss auf Version 1.3 beinhaltet insbesondere folgende Aspekte:
- Überarbeitung von Regelungen zu elektrischen Energiespeichern und Elektrolyseanlagen
- Veröffentlichung der OVE-Richtlinie R 37 (Prüfanforderungen für Ladeeinrichtungen): Zeitpunkt des Inkrafttretens damit verbundener Anforderungen
- Konkretisierung der Regelungen hinsichtlich Wirkleistungsvorgaben an Kundenanlagen (fernwirktechnische Schnittstelle)
- Redaktionelle Änderungen
Alle Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 5. Mai 2025 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass einer Veröffentlichung der Stellungnahme ausdrücklich widersprochen werden muss, wenn eine vertrauliche Behandlung gewünscht ist.
Konsultation Sonstigen Marktregeln (SoMa) Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1
Das Kapitel Informationsübermittlung und Clearing der Sonstigen Marktregeln Strom (SoMa) regelt die Informationsübermittlung von Netzbetreibern an Marktteilnehmer sowie die Grundsätze des 1. und 2. Clearings. Im Entwurf sind zwei Datenübermittlungsschritte neu dazu gekommen, nämlich der monatliche Versand von Einzeldaten (Ist-Werte) an Energiegemeinschaften und an Lieferanten. Dies verbessert die Transparenz und ermöglicht Kontrollschritte.
Allfällige Stellungnahmen zum Konsultationsentwurf sind spätestens bis zum 17. November 2023 an die E-Mail-Adresse marktregeln-strom@e-control.at zu richten.
Sonstigen Marktregeln Strom Informationsübermittlung und Clearing, Version 4.1 (0,2 MB)
- Entwurf im Änderungsmodus
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