Eigenverbraucher

Wenn Sie selbst Strom erzeugen, ist es vor allem wichtig, den Eigenverbrauch zu optimieren. Das bedeutet, möglichst viele Verbrauchsstellen im Haus dann laufen zu lassen, wenn die Sonne scheint und Strom erzeugt wird. Gute Möglichkeiten hat hier, wer beispielsweise eine Wärmepumpe, Warmwasserspeicher, einen Pool oder auch größere Tiefkühltruhen etc. hat. Im Zusammenspiel mit einer Home Automation oder App-Steuerung lässt sich hier einiges an Stromverbrauch in die Zeiten verlegen, zu denen die PV-Anlage Strom erzeugt.  

Wichtig: Der Verbrauch jeder Kilowattstunde Eigenstrom spart nicht nur die Energiekosten für den Strom, sondern auch die Netzkosten und Steuern.

In den seltensten Fällen wird es jedoch gelingen, den selbsterzeugten Strom zur Gänze selbst zu verbrauchen. Daher sind die allermeisten privaten Stromerzeuger sogenannte Überschusseinspeiser. Der überschüssig produzierte Strom wird in das Netz eingespeist und dafür erhalten die Haushaltsproduzenten eine Vergütung. Dabei ist die Auswahl des Käufers des selbst (überschuss)produzierten Stromes wichtig. Dies ist in den meisten Fällen an den Strombezug gebunden, denn die meisten Stromversorger nehmen Ihnen Ihren Überschuss nur ab, wenn Sie auch Strom bei diesem Unternehmen beziehen. Unser Tarifkalkulator bietet Ihnen die Möglichkeit, die Preise für den eingespeisten Strom neben den Preisen für den abgenommenen Strom in Ihren Anbietervergleich miteinzubeziehen. 

Alternativ können Sie den Stromliefer- und den Stromeinspeisevertrag auch entkoppeln, indem Sie den Strom der OeMAG zum aktuellen Marktpreis verkaufen. Die OeMAG ist zur Abnahme zum Marktpreis verpflichtet.

Wie haben sich Einspeisetarife und Marktpreise entwickelt?

Vom Jahr 2006 bis zum Jahr 2008 näherte sich der Marktpreis an den Einspeisetarif für Kleinwasserkraft an und lag in einigen Quartalen sogar über diesem. Danach ist der Marktpreis allerdings stark gesunken. Gegenübergestellt werden die Einspeisetarife 2019 für neue Ökostromanlagen. Im Diagramm sehen Sie die Entwicklung der geförderten Einspeisetarife für Ökostrom und des Marktpreises ab dem Jahr 2003 bis 2018.

Die Einspeisetarife für erstmalige Neuanträge auf Kontrahierung finden Sie in der Ökostrom-Einspeisetarifverordnung.