Konsultation Koordinierter Netzentwicklungsplan und Langfristige Planung 2013

Gemäß § 63 Abs. 1 Gaswirtschaftsgesetz 2011 (GWG 2011) hat der Marktgebietsmanager die Aufgabe, in Koordination mit den Fernleitungsnetzbetreibern, und unter Berücksichtigung der langfristigen Planung (LFP), einmal jährlich einen koordinierten Netzentwicklungsplan (KNEP) zu erstellen.

Der Verteilergebietsmanager hat gemäß § 22 GWG 2011 die Aufgabe einmal jährlich eine LFP für die Verteilerleitungsanlagen gemäß Anlage 1 des GWG 2011 zu erstellen.
Bei der Erstellung der Netzausbauinstrumente sind die technischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeiten, die Interessen aller Marktteilnehmer sowie die Kohärenz mit dem gemeinschaftsweiten Netzentwicklungsplan zu berücksichtigen.

Allfällige Stellungnahmen zu den Entwürfen des Koordinierten Netzentwicklungsplans (KNEP) 2014-2023 und der Langfristigen Planung (LFP) 2013 für das Verteilergebiet Ost für den Zeitraum 2014-2023 waren bis spätestens zum 22. November 2013 einzubringen. Alle eingegangenen Stellungnahmen finden Sie nachfolgend veröffentlicht.