Die Stromkostenbremse unterstützt noch bis 31.12.2024 den Energiepreis für ein Grundkontingent von 2.900 kWh pro Jahr. ACHTUNG: Die Höhe des Betrags, den die Stromkostenbremse abdeckt, ist ab dem 1.7.2024 gesenkt.
Daher ist es gerade jetzt ratsam, den Preis des eigenen Lieferanten zu prüfen und mit anderen Angeboten zu vergleichen.
Ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 gilt folgende Regelung:
Der maximale Zuschuss beträgt 15 Cent/kWh netto bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für die Energie. 2.900 kWh entsprechen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen. 10 Cent/kWh bezahlen Sie dabei immer selbst. Der Betrag Ihres Energiepreises, der über 10 Cent/kWh hinausgeht, wird bis zu 15 Cent/kWh gefördert. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 25 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird nach wie vor jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.
Beispiele
Als Berechnungsbasis für den Stromkostenzuschuss wird der Gesamtenergiepreis herangezogen.
Er setzt sich aus dem Verbrauchspreis und der Grundpauschale zusammen. Rabatte werden abgezogen.
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 15 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 5 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 15 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 3 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 13 Cent pro kWh.
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 30 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 39 Cent pro kWh.
Davor hat von 1.12.2022 bis 30.6.2024 folgende Regelung gegolten:
Der Unterschied zu jetzt ist, dass der maximale Zuschuss 30 Cent/kWh netto bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr für die Energie betragen hat. Wie nun auch haben Sie pro Haushalts-Zählpunkt für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr 10 Cent/kWh netto für die Energie bezahlt. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kamen, wie sonst auch üblich, hinzu.
Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 40 Cent/kWh gelegen ist, haben Sie den Anteil des Energiepreises, der über 40 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh bezahlt.
Beispiele
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekamen, erhielten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlten 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wurde jedoch von den 25 Cent pro kWh berechnet und betrug daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlten Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 40 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekamen, erhielten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlten 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wurde jedoch wiederum von den 40 Cent pro kWh berechnet und betrug daher 8 Cent pro kWh. Brutto zahlten Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh.
-
Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekamen, erhielten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlten 15 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wurde wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und betrug daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlten Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 24 Cent pro kWh.
Am 31. Dezember 2024 endet die Unterstützungsmaßnahme gänzlich.
Hinweis: Einkommensschwache Haushalte, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, erhalten zusätzlich den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert.
Stromkostenbremse-Rechner
Mit dem nachfolgend herunterzuladenden Excel können Sie näherungsweise errechnen, welchen Beitrag der Bund als Stromkostenbremse zu Ihrer Stromrechnung beisteuert. Als Grundlage für die Berechnung werden im Stromkostenbremse-Rechner die bevorstehenden 365 Tage herangezogen, immer beginnend mit dem heutigen Datum.
Hinweis: Der Rechner dient zu einer Abschätzung. Abweichungen können sich unter anderem durch nicht erfasste Rabatte, gestaffelte Arbeitspreise etc. ergeben.