Kostenermittlungsverfahren und Regulierungsmodelle

Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode der Stromverteilernetzbetreiber

Die Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode der Stromverteilernetzbetreiber erstreckt sich über eine Dauer von fünf Jahren, beginnend mit 1.1.2024 und endend mit 31.12.2028. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:

Die vier Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik für die fünfte Regulierungsperiode bezieht, sind im Folgenden vorzufinden:

Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte der Regulierungssystematik ausschließlich auf die fünfte Regulierungsperiode für Stromverteilernetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren.

Im Zuge der Festlegungen zur fünften Regulierungsperiode sieht die Behörde separate Finanzierungskostensätze (WACC) für Alt- und Neuanlagen vor. In Hinblick auf den Fremdkapitalzins und den risikolosen Basiszins für die Eigenkapitalzinsermittlung wird der WACC für Neuinvestitionen jährlich auf Basis aktueller Daten aktualisiert, wobei ein zwölfmonatiger Durchschnitt mit Stichtag 31. August herangezogen wird. Die Vorgehensweise und Ergebnisse der jährlichen Aktualisierung des WACC für Neuinvestitionen sind im Folgenden einsehbar:

 Im Rahmen der Regulierungssystematik hat die Behörde erstmalig das System der potenziell veränderlichen Parameter implementiert (Kapitel 5). Als potenziell veränderlicher Parameter wurde unter anderem die Abgeltungssystematik der Kapitalkosten (CAPEX) definiert. Im Kostenermittlungsverfahren des Jahres 2024 wurde in diesem Kontext eine grundlegende Anpassung vorgenommen, indem auf eine Anerkennung von Plan-CAPEX mit anschließender Plan-Ist-Aufrollung umgestellt wurde. Eine umfassende Darstellung der neuen Systematik zur Abgeltung der CAPEX findet sich im nachfolgenden Annex zur Regulierungssystematik:

 Für die kostengeprüften Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von weniger als 50 GWh im Kalenderjahr 2008 beginnt die fünfte Regulierungsperiode um ein Jahr zeitversetzt mit dem 1. Jänner 2025. Im Wesentlichen gelten dieselben regulatorischen Grundsätze und Parameter wie für die Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von mehr als 50 GWh im Kalenderjahr 2008. Lediglich in einzelnen Bereichen wurden Anpassungen vorgenommen, die zum überwiegenden Teil systemimmanent waren. Eine Zusammenfassung der Anpassungen ist im nachfolgenden Annex zu finden:


Vergangene Regulierungsperioden

Vierte Regulierungsperiode der Stromverteilnetzbetreiber

Für die kostengeprüften Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von weniger als 50 GWh im Kalenderjahr 2008 gelten grundsätzlich die gleichen Grundzüge wie für die Stromverteilernetzbetreiber mit einer Abgabemenge von mehr als 50 GWh. Allerdings waren einige systemimmanente Anpassungen erforderlich, welche im folgenden Annex zusammengefasst sind.

Dritte Regulierungsperiode der Stromverteilnetzbetreiber

 

Regulierungssystematik der Stromübertragungsnetzbetreiber

Die Behörde weist darauf hin, dass sich die dargelegten Inhalte des vorliegenden Dokuments ausschließlich auf die neue Regulierungsperiode für Strom-Übertragungsnetzbetreiber beziehen und die Ausgestaltung nachfolgender Regulierungsperioden nicht präjudizieren. Das Dokument dient alleine der Information der Öffentlichkeit und ist rechtlich nicht verbindlich.

Die Regulierungssystematik erstreckt sich über eine Dauer von sechs Jahren, beginnend mit 1.1.2023 und endend mit 31.12.2028. Die Grundzüge sind in folgender Regulierungssystematik dargelegt:

Die zwei Anlagen, auf die sich die Behörde in der Regulierungssystematik bezieht, sind im Folgenden vorzufinden:

 


Vergangene Regulierungsperioden