Hier finden Sie sämtliche veröffentlichten Entscheidungen der Regulierungskommission in Angelegenheiten der Streitbeilegung gemäß § 132 ElWG (bisher §§ 21 und 22 ElWOG 2010) iVm § 12 E-ControlG am Strommarkt.
Gemäß § 12 E-ControlG entscheidet die Regulierungskommission mit Bescheid über Streitigkeiten zwischen
entscheiden gemäß § 132 Abs 2 ElWG die (ordentlichen) Gerichte. Unter Umständen muss jedoch vor Einbringung einer Klage ein Antrag auf Streitbeilegung bei der Regulierungskommission gestellt werden (zB bei Klage einer netzzugangsberechtigten Person gegen einen Netzbetreiber). Die Regulierungskommission entscheidet auch über solche Anträge mit Bescheid.
Unbeschadet der Zuständigkeit der Regulierungskommission, haben Marktteilnehmer (einschließlich Strom- und Gaskundinnen und -kunden), die Möglichkeit, einen Antrag auf Streitschlichtung bei der E-Control einzubringen, ohne dass eine Klage oder ein Antrag auf Streitbeilegung bei der REK eingebracht werden muss. Die Schlichtungsstelle der E-Control (bei Streitigkeiten zwischen Unternehmen ggf. auch der Vorstand) hat sich im Rahmen des Streitschlichtungsverfahrens zu bemühen, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.
Nähere Informationen zur Schlichtungsstelle finden Sie unter: https://www.e-control.at/schlichtungsstelle