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Gaskennzeichnungsverordnung G-KEN V

 


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Gaskennzeichnungsverordnung G-KEN V (0,1 MB)

  • Verordnung der E-Control über die Regelungen zur Gaskennzeichnung und zur Ausweisung der Herkunft nach Primärenergieträgern.

 


Begutachtungsentwürfe

Novelle zur Gaskennzeichnungsverordnung 2023

Mit der Novelle zur Gaskennzeichnungsverordnung 2023 werden die Ausgestaltung der Herkunftsnachweise und die Gaskennzeichnung sowie die Anerkennung von ausländischen Herkunftsnachweisen für die Gaskennzeichnung geregelt.

 

Die Begutachtungsfrist ist am 19. Mai 2023 abgelaufen. Die eingelangten Stellungnahmen sind nachfolgend veröffentlicht: 

 

Begutachtungsentwurf Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021

Mit diesem Begutachtungsentwurf der Verordnung des Vorstands der E-Control, mit der die Gaskennzeichnungsverordnung geändert wird (Gaskennzeichnungsverordnungsnovelle 2021), werden die Kennzeichnungsbestimmungen den neuen gesetzlichen Grundlagen (§§ 129b bis 130 GWG 2011) angeglichen.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 23. Dezember 2021 an die E-Mail Adresse gaskennzeichnung@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss an selber Stelle veröffentlicht werden.

Hinweis: in dem am 18. November veröffentlichten Begutachtungsentwurf schien irrtümlich der § 6 nicht auf, der in den Erläuterungen jedoch beschrieben wird. Mit 29. November wurde die nachfolgende, korrigierte Fassung veröffentlicht.  

 


Begutachtungsentwurf Gaskennzeichnungsverordnung

Mit dieser Verordnung werden in Anlehnung an die Stromkennzeichnung und an die neuen Vorgaben der neugefassten Richtlinie 2018/2001/EG zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen erstmals Regelungen über die Ausgestaltung der Gaskennzeichnung gemäß § 130 GWG 2011 sowie der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern erlassen.

Allfällige Stellungnahmen zum Begutachtungsentwurf sind spätestens bis zum 21. Februar 2019 an die E-Mail Adresse marktregeln@e-control.at zu richten. Wir weisen darauf hin, dass allfällige Stellungnahmen im Anschluss ebenfalls hier veröffentlicht werden.