Ausgleichsenergie

Ausgleichsenergie ist im Gaswirtschaftsgesetz als Differenz zwischen Aufbringung und Abgabe einer Bilanzgruppe definiert. Für die Bereitstellung von physikalischen Ausgleichsenergiemengen und die Preisbildung für Ausgleichsenergie wurde in der Regelzone Ost ein organisierter Ausgleichsenergiemarkt eingerichtet.

Jede Bilanzgruppe sollte bestrebt sein, die Bilanz zwischen Aufbringung und Abgabe ausgeglichen zu halten. Die Aufbringung einer Bilanzgruppe umfasst sowohl die in die Regelzone eingespeisten Erdgasmengen, als auch den Bezug von Erdgas aus anderen Bilanzgruppen. Die Abgabe umfasst den Verbrauch innerhalb der Bilanzgruppe, die Lieferung von Erdgas an andere Bilanzgruppen sowie die aus der Regelzone entnommenen Erdgasmengen. Die Differenz zwischen Aufbringung und Abgabe einer Bilanzgruppe je definierter Messperiode wird im Gaswirtschaftsgesetz als "Ausgleichsenergie" definiert. Im österreichischen Marktmodell ist die Messperiode für den Gasbereich mit einer Stunde festgelegt.

Die Berechnung, Zuordnung und Verrechnung der Ausgleichsenergie zählt zu den Aufgaben des Bilanzgruppenkoordinators (BKO) gemäß § 33b Abs. 1 Z 2 GWG. Zur Erfüllung dieser Aufgabe erhält der BKO sämtliche Fahrpläne für Import, Export, Produktion, Speicherbewegungen und Handelsgeschäfte der Bilanzgruppenverantwortlichen und von den Netzbetreibern sämtliche Messwerte für Netzübergaben und die Verbrauchsmengen aller im Netz tätigen Versorger. Der BKO verfügt somit über die vollständige Datenbasis der Regelzone. Im Zuge des monatlich, vom BKO durchgeführten Clearings wird die Ausgleichsenergie je Stunde für jede Bilanzgruppe ermittelt und den Bilanzgruppenverantwortlichen in Rechnung gestellt.

Bei der Einführung des Bilanzgruppenmodells wurde für wesentlich erachtet, dass die Ausgleichsenergiemengen im Wettbewerb aufgebracht werden. In der Regelzone Ost wurden daher im Zuge der Liberalisierung die Rahmenbedingungen für einen Ausgleichsenergiemarkt geschaffen, der vom Bilanzgruppenkoordinator AGCS (Gas Clearing and Settlement AG) als Day Ahead Markt organisiert und abgewickelt wird. Über den Ausgleichsenergiemarkt werden jene Gasmengen gekauft oder verkauft, die der Regelzonenführer AGGM (Austrian Gas Grid Management AG) physikalisch in das Fernleitungsnetz einspeisen oder aus dem Fernleitungsnetz abgeben muss, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Weiters ergibt sich aus den Preisen des Ausgleichsenergiemarktes der marktbasierte stündliche Clearingpreis, mit dem die je Stunde angefallenen bilanziellen Ausgleichsenergiemengen vom BKO bepreist werden.