Strom- bzw. Gasanschluss beim Neubau

 

Für Ihre Strom- bzw. Gasversorgung sind immer zwei Partner notwendig:

  • Ihr Strom- bzw. Gasanbieter: Dieser verkauft Ihnen Energie für Ihre Versorgung.
  • Ihr Netzbetreiber: Sie müssen an das Netz des Netzbetreibers angeschlossen werden, damit Sie über seine Leitungen mit Strom bzw. Gas versorgt werden können.

Für Ihre Stromversorgung ist bei einem Neubau mindestens ein weiterer Partner notwendig:

  • ein konzessionierter Elektroinstallateur für die Leistungsbestimmung, Geräteauswahl, Herstellung der Strominstallation usw.

Für Ihre Gasversorgung sind bei einem Neubau mehrere weitere Partner notwendig:

  • ein konzessionierter Installateur für die Leistungsbestimmung, Geräteauswahl, Herstellung der Gasinstallation usw.
  • der zuständige Rauchfangkehrer für die Abgasführung sowie Sicherheitsaspekte
  • eventuell ein Elektriker, z.B. wenn besondere Steuerungswünsche vorliegen

Alle relevanten Informationen zur Herstellung des Gas- bzw. Stromanschlusses erhalten Sie bei Ihrem jeweiligen Netzbetreiber. Weiters können Sie in unserem Ratgeber alles Wissenswerte zum Netzanschluss und Netzzugang nachlesen. 

 

Leitfaden Netzanschluss (0,1 MB)

  • Alles Wissenswerte zu Netzanschluss und Netzzugang

 

Ihr Weg zum funktionierenden Strom- bzw. Gasanschluss:

 

  1. In unserem Strom- und Gasanbietervergleich, dem Tarifkalkulator, finden Sie sowohl den für Ihre Adresse zuständigen Netzbetreiber als auch eine Auswahl der für Sie in Frage kommenden Strom- und Gasanbieter.
  2. Kontaktieren Sie den für Sie zuständigen Netzbetreiber und teilen Sie ihm mit, dass Sie einen Netzzutritt benötigen.
  3. Zunächst wird durch den Netzbetreiber die technische Anbindung Ihres Hauses an das Netz hergestellt. Dieser Vorgang wird als Netzzutritt bezeichnet. Ihr Netzbetreiber teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für die Herstellung des Anschlusses benötigt werden, z.B. die Bestätigung eines Installateurs und Rauchfangkehrers über die ordnungsgemäße Ausführung.
  4. Kontaktieren Sie so früh wie möglich auch einen Strom- bzw. Gasanbieter Ihrer Wahl und schließen Sie mit ihm einen Liefervertrag ab. Nur wenn Sie auch einen Liefervertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Energie versorgt werden.
  5. Zu der technischen Herstellung des Netzanschlusses gehört auch, dass Ihr Netzbetreiber einen Zähler für Ihr Haus oder Ihre Wohnung installiert, der Ihren Verbrauch erfasst.
  6. Mit Ihrem Netzbetreiber schließen Sie einen Vertrag ab, den Netzzugangsvertrag. In diesem Vertrag werden alle notwendigen Dinge geregelt, damit Sie mit Strom bzw. Gas versorgt werden können.
  7. Wenn alle notwendigen Bestätigungen vorliegen, Sie einen Netzzugangsvertrag haben und mit einem Strom- oder Gasanbieter Ihrer Wahl einen Liefervertrag abgeschlossen haben, werden Sie mit Strom bzw. Gas versorgt.