👩🏻💻👨🏼💻👩💻🧑🏻💻❓Zur Verstärkung des Teams unserer Abteilung Informations- und Kommunikationstechnologie suchen wir eine:n IT-Projektleiter:in (m/w/d). In unserem dynamischen IT-Team haben Sie die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen intensiv einzubringen und die digitale Transformation maßgeblich mitzugestalten. Idealerweise bringen Sie Kenntnisse im Umgang mit Dokumentenmanagementsystemen mit. ℹ️Alle Infos unter: https://lnkd.in/e-ffRFkb
About us
Die E-Control ist die unabhängige Aufsichts- und Regulierungsbehörde für Strom und Gas in Österreich. Wir stehen für transparente Information, hohe Fachexpertise, objektive und sachgerechte Regulierungsentscheidungen und ausgeprägte Serviceorientierung vor allem für alle Konsument:innen. Wir forcieren ein kostengünstiges, wettbewerbsorientiertes, effizientes und nachhaltiges Energiesystem mit hoher Versorgungssicherheit. Wir verstehen uns als Ansprechpartnerin und Anwältin aller Energie-Konsument:innen und stehen dabei für Konsumentenschutz und faire Wettbewerbsbedingungen für alle Kundengruppen. Innerhalb des europäischen Regulierungssystems arbeiten wir an der Erstellung von Rahmenbedingungen auf allen maßgeblichen Ebenen mit und sichern auch so den Zugang zum europäischen Markt. Wir stehen für ein faires Miteinander, eine offene Kommunikationskultur und die Weiterentwicklung sowie Förderung unserer Mitarbeiter:innen. Alle Mitarbeiter:innen tragen durch fundiertes Wissen, Sachlichkeit und Gewissenhaftigkeit zum Erscheinungsbild der E-Control bei. Voraussetzung für eine effiziente Aufgabenerfüllung nach außen sind fundierte Entscheidungen auf Basis unserer gesetzlichen Grundlagen.
- Website
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www.e-control.at
External link for E-Control
- Industry
- Public Policy Offices
- Company size
- 51-200 employees
- Headquarters
- Wien, Wien
- Type
- Government Agency
- Founded
- 2001
Locations
-
Primary
Rudolfsplatz 13a
Wien, Wien 1010, AT
Employees at E-Control
Updates
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🔋🚗Bereit für die Urlaubsfahrt: Unser aktualisiertes Ladestellenverzeichnis zeigt jetzt u.a. auch die Verfügbarkeit von öffentlich zugänglichen Ladepunkten (frei o. besetzt), die Ladepreise beim Laden ohne Ladekarte (ad-hoc) und - in Verbindung mit unserem Lade-Tarifkalkulator - auch die Preise mit der eigenen Ladekarte als auch, wo diese gilt. ➡️🔗https://lnkd.in/eh9c4F-Q ➡️🔗https://www.ladetarif.at/ 💬"Viele fahren bald auf Urlaub. Um auf der Strecke schnell die passende Ladestelle zu finden, helfen E-Mobilist:innen nun diese erweiterten Services. Das Ladestellenverzeichnis informiert in Echtzeit, wo die nächste Ladestelle ist, ob sie frei ist und was es kostet. Österreich ist mit diesem Infoangebot europaweit führend und somit echter Vorreiter", erklärt Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zur Vorstellung der Erweiterung unserer E-Mobilitätsapplikationen, die wir im Auftrag des Bundesministeriums (BMWET) betreiben. 👍Erweiterte Informationspflichten verbessern Serviceangebot Bislang waren Betreiber von Ladestellen lediglich verpflichtet, die Standorte ihrer Ladestellen und Ladepunkte der Behörde zu melden. Weitere Angaben, wie etwa zu den verfügbaren Steckertypen oder der nominellen Ladeleistung konnten freiwillig gemacht werden. 📜Mit der österreichischen Ladepunkt-Daten-Verordnung und der europäischen Verordnung AFIR (Alternativ Fuels Infrastructure Regulation) wurden die Informations- und Meldepflichten ausgeweitet. Nun finden E-Mobilist/innen im E-Ladestellenverzeichnis Angaben darüber, ob ein Ladepunkt frei oder besetzt ist. Außerdem den jeweiligen Steckertyp, die nominale Ladeleistung und den Ad-Hoc-Preis, sowie z.B. ob es bei der Ladestelle gastronomisches Angebot gibt, ob sie überdacht und für welchen Fahrzeugtyp sie geeignet ist. ➕ Besonderes Extra – auch die Daten des seit 2023 verfügbaren Lade-Tarifkalkulators sind nun mit dem Ladestellenverzeichnis verbunden. E-Mobilist/innen vergleichen im Lade-Tarifkalkulator die vielfältigen Angebote an Ladeverträgen/Ladekarten und können hier ab sofort die eigene Ladekarte speichern. Wer sich nun mit denselben Anmeldedaten auf www.ladestellen.at anmeldet, sieht welche der öffentlich zugänglichen Ladestellen mit der eigenen Ladekarte kompatibel sind und kann die Preise des Ladevorgangs mit dem Tarif der eigenen Karte vs. dem Ad-Hoc-Preis vergleichen. Die wesentlichsten Neuerungen des E-Ladestellenverzeichnisses sind: ✅Aktueller Betriebsstatus (frei/besetzt) ✅Ad hoc Preis (Preis beim Laden ohne Ladekarte oder Ladevertrag) ✅Anzahl der Ladepunkte an einer Ladestelle ✅Öffnungszeiten ✅Fahrzeugtypen ✅Zulässige Fahrzeugdimensionen ✅Anzahl der (barrierefreien) Parkplätze zum Laden ✅Zahlungsmöglichkeiten und Zahlungsanbieter (kontaktlos, per QR-Code, Debit/Kredit, PayPal, per Ladekarte) ✅Anzahl der Anschlüsse (Stecker) an einem Ladepunkt ✅Nominal maximale Leistung des Ladepunkts ✅Strom aus Erneuerbaren gem. Österreichischem Umweltzeichen ℹ️Infos: https://lnkd.in/e5QGQ7XK
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🚗🔋Drei Dinge möchten E-Autofahrer:innen unterwegs wissen: wo finde ich eine öffentlich zugängliche #Ladestelle? Was kostet das #Laden? Und am wichtigsten: ist da ein #Ladepunkt frei? Wie e-mobiles Reisen durch Österreich mit den Updates unseres Ladestellenverzeichnisses (www.ladestellen.at) und des Lade-Tarifkalkulators (www.ladetarif.at) zur echten Erholungsfahrt wird, erklärt der zuständige Projektleiter am 15. Juli ab 11 Uhr in unserem nächsten Webinar: ➡️🔗https://lnkd.in/dr3HMsnC
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Sommerferien - für viele junge Menschen auch die Zeit großer Veränderungen. Schule abgeschossen, bald geht's in den ersten Job, in die Lehre, ins Studium. Oder nach Lehre oder Studium in den ersten Vollzeitjob. Und nicht selten in die erste eigene Wohnung.🧳 - das kann schon ganz schön herausfordernd sein. 🥵 Wie man dabei einfach zu #Strom oder auch #Gas kommt, erklärt unser Kollege Clemens Eisenhut hier in unserem neuesten Clip. 🎬 👉 Mehr Infos zur An- und Abmeldung von Strom- bzw. Gasanschlüssen: 🔗 https://lnkd.in/ec3av5He
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E-Control reposted this
Was lange währt, wird endlich... in Begutachtung geschickt. Immerhin! 👍
👏 Wir begrüßen, dass es seit heute, 4. Juli, einen veröffentlichten Begutachtungsentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) gibt. „Der Entwurf wird von uns in den nächsten Tagen genau analysiert und es wird eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.“, so unsere Vorstände Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Sie betonen in dem Zusammenhang die Wichtigkeit einer fairen Balance zwischen den Interessen der Konsument:innen und jenen der Energieunternehmen. 👍 WICHTIGE REGELUNGEN SIND ENTHALTEN… Nach einer ersten schnellen Durchsicht sieht der Entwurf für das ElWG wichtige Regelungen für ein zukunftsweisendes Stromsystem vor: „So finden sich darin mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten. Das betrifft etwa die sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung oder das flächendeckende Zurverfügungstellen von Smart Meter Daten, auch wenn dies leider erst stufenweise erfolgen soll.“, erläutert Alfons Haber. Smart Meter-Daten garantieren eine verursachungsgerechte Abrechnung der Netzkosten, ermöglichen die vermehrte aktive Teilhabe der Konsument:innen am Strommarkt und bringen mehr Transparenz. „Weiters werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das System gebracht werden und dieses damit entlastet wird.“, so Haber. Geändert werden auch die Vorgaben für die Netzentgelte. Ziel ist es, eine verursachungsrechte und faire Kostenverteilung zu gewährleisten, was aus Sicht der E-Control unerlässlich ist. Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. „Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.“, betont Wolfgang Urbantschitsch. 🤞…MANCHES KOMMT HOFFENTLICH NOCH HINZU. „Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider nicht enthalten. Dabei würde sie die Endkund:innen endlich in die Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und die -kosten zu haben.“, bedauert Urbantschitsch. „Es bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz auch dazu genutzt wird, dass neben der Monatsrechnung als Standard auch andere wettbewerbsbelebende Maßnahmen, wie sie die E-Control und die BWB unlängst vorgeschlagen haben, im Gesetz zu finden sein werden und es zu einer raschen Umsetzung kommt. Nicht zuletzt ist das ElWG insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Transformation des Energiesystems.“, so unsere Vorstände der E-Control abschließend.
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👏 Wir begrüßen, dass es seit heute, 4. Juli, einen veröffentlichten Begutachtungsentwurf zum neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) gibt. „Der Entwurf wird von uns in den nächsten Tagen genau analysiert und es wird eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet.“, so unsere Vorstände Alfons Haber und Wolfgang Urbantschitsch. Sie betonen in dem Zusammenhang die Wichtigkeit einer fairen Balance zwischen den Interessen der Konsument:innen und jenen der Energieunternehmen. 👍 WICHTIGE REGELUNGEN SIND ENTHALTEN… Nach einer ersten schnellen Durchsicht sieht der Entwurf für das ElWG wichtige Regelungen für ein zukunftsweisendes Stromsystem vor: „So finden sich darin mehrere Maßnahmen, um die Versorgung in Zeiten volatiler Erzeugung zu gewährleisten. Das betrifft etwa die sogenannte „Spitzenkappung“ in Zeiten überschüssiger Stromerzeugung oder das flächendeckende Zurverfügungstellen von Smart Meter Daten, auch wenn dies leider erst stufenweise erfolgen soll.“, erläutert Alfons Haber. Smart Meter-Daten garantieren eine verursachungsgerechte Abrechnung der Netzkosten, ermöglichen die vermehrte aktive Teilhabe der Konsument:innen am Strommarkt und bringen mehr Transparenz. „Weiters werden Grundlagen geschaffen, damit Flexibilität, etwa in Form von Speichern oder Anpassung des Verbrauchs, in das System gebracht werden und dieses damit entlastet wird.“, so Haber. Geändert werden auch die Vorgaben für die Netzentgelte. Ziel ist es, eine verursachungsrechte und faire Kostenverteilung zu gewährleisten, was aus Sicht der E-Control unerlässlich ist. Ein vergünstigter Strompreis („Sozialtarif“) soll für eine Versorgung finanzschwacher Kund:innen sorgen. „Dass die Energiewirtschaft die Kosten dafür zu übernehmen hat, ist Teil ihrer gemeinwirtschaftlichen Verantwortung.“, betont Wolfgang Urbantschitsch. 🤞…MANCHES KOMMT HOFFENTLICH NOCH HINZU. „Die Monatsrechnung als Standard ist in diesem Entwurf leider nicht enthalten. Dabei würde sie die Endkund:innen endlich in die Lage versetzen, einen exakten Überblick über ihren Stromverbrauch und die -kosten zu haben.“, bedauert Urbantschitsch. „Es bleibt zu hoffen, dass das neue Gesetz auch dazu genutzt wird, dass neben der Monatsrechnung als Standard auch andere wettbewerbsbelebende Maßnahmen, wie sie die E-Control und die BWB unlängst vorgeschlagen haben, im Gesetz zu finden sein werden und es zu einer raschen Umsetzung kommt. Nicht zuletzt ist das ElWG insgesamt eine wichtige Voraussetzung für die Transformation des Energiesystems.“, so unsere Vorstände der E-Control abschließend.
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⚡Strompreise im 2. Quartal 2025 Im Q2 2025 sinkt der durchschnittliche Hauptproduktpreis (gewichtet nach der Anzahl der Kund:innen) für einen Haushalt mit 3.500 kWh/Jahr um 0,5 ct/kWh im Vergleich zum vorausgegangenen Quartal auf rund 15,5 ct/kWh. Für das billigste Produkt (landesweiter Durchschnitt) zahlt man seit Mai 2025 wieder unter 10 ct/kWh, nachdem der Preis während der Wintermonate bei über 10 ct/kWh lag. Bisher war das Jahr nicht von starken Strompreisänderungen, sondern von preislicher Konstanz geprägt. Ein leicht abnehmender Trend bei den Preisen ist dennoch erkennbar. 🔥Gaspreise im 2. Quartal 2025 Im Q2 2025 liegt der durchschnittliche Hauptproduktpreis (gewichtet nach der Anzahl der Kund:innen) für einen Haushalt mit 15.000 kWh/Jahr wie schon seit Ende Q4 2024 konstant bei etwas über 6 ct/kWh. Die Kosten einer durchschnittlichen kurz- und langfristigen Beschaffungsstrategie für Q2 2025 sowie der Preis für das günstigste Produkt liegen zwischen 4 und 5 ct/kWh und damit sehr nah beieinander. Dies deutet darauf hin, dass die günstigsten Unternehmen ihre Produkte in etwa zu Einkaufspreisen anbieten. 🔎Weitere Details auf https://lnkd.in/eKjbsssj
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📝25 years ago, ten national energy regulatory authorities signed a "Memorandum of Understanding for the establishment of the Council of European Energy Regulators". They voluntarily joined forces to form the Council of European Energy Regulators (CEER) in order to facilitate cooperation in their shared interest of promoting the internal market for electricity and gas. 🤝Shortly after the liberalisation of the electricity market in Austria and the subsequent establishment of E-Control in 2001, we also joined the Association of European Energy Regulators and contributed our manpower and expertise to joint activities from the outset. We knew that Austria would benefit greatly from the desired integration of the European energy market. Our commitment has paid off in many ways, not least because of the many good personal relationships, some of them long-standing, that have developed between the regulators also at the working level. E-Control's board members and employees have repeatedly taken on leading roles in the Council. Currently, the head of our Electricity Department, Christine Materazzi-Wagner, is chair of the CEER Electricity Working Group, and the head of our International Relations Department, Dietmar Preinstorfer, was elected one of the association's six vice-presidents in June. 🎀We congratulate CEER and all its members on this milestone anniversary and are ready to work together to tackle the tasks ahead. CONGRATULATIONS! 📝Vor 25 Jahren unterzeichneten zehn nationale Energieregulierungsbehörden ein Memorandum "for the establishment of the Council of European Energy Regulators“. Sie hatten sich freiwillig zusammengeschlossen, um die Zusammenarbeit beim gemeinsamen Interesse zur Förderung des Strom- und Gasbinnenmarktes zu erleichtern. 🤝Schon bald nach Inkrafttreten der Strommarktliberalisierung in Österreich und damit einhergehend der Gründung der E-Control im Jahr 2001 sind auch wir dem Verband der europäischen Energie-Regulatoren beigetreten und haben uns von Anfang an mit Wo:man-Power und Know-How in die gemeinsamen Aktivitäten eingebracht. Wissend, dass Österreich viel von der angestrebten, europäischen Energiemarktintegration profitieren wird. Unser Engagement hat sich auf vielfältige Weise gelohnt, nicht zuletzt auch aufgrund der vielen und zum Teil langjährigen guten persönlichen Beziehungen, die auch auf Arbeitsebene zwischen den Regulatoren gewachsen sind. Vorstände und Mitarbeiter:innen der E-Control nahmen und nehmen immer wieder leitende Funktionen im Council ein. Aktuell ist etwa die Leiterin unserer Abteilung Strom Christine Materazzi-Wagner Vorsitzende der Electricity Working Group von CEER und der Leiter unserer Abteilung International Relations, Dietmar Preinstorfer wurde im Juni zu einem der sechs Vizepräsidenten des Verbandes gewählt. 🎀Wir gratulieren CEER und allen darin vereinten Kräften zum runden Jubiläum und sind bereit, uns gemeinsam für die anstehenden Aufgaben stark zu machen. HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
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Verbrauch von #Stom & #Gas im Mai erneut gegenüber dem Vorjahr gestiegen: Strom wurde von Endverbraucher:innen um 2,3% mehr verbrauch, als im Mai 2024, Gas um 16,1%. 🔗https://lnkd.in/e3723vc5
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Gestern haben Natalie Harsdorf (Generaldirektorin Bundeswettbewerbsbehörde) und unser Vorstand Wolfgang Urbantschitsch den Abschlussbericht der gemeinsamen Taskforce mit der Bundeswettbewerbsbehörde | Austrian Federal Competition Authority in einem Pressegespräch vorgestellt. ❗Key-Findings: ➡ Preis- und Angebotssituation noch nicht wieder auf dem Vorkrisenniveau angekommen ➡ Lokale Fragmentierung des Marktes sehr stark ausgeprägt ➡ Weiterhin sehr hohe Marktkonzentration 🔗Den ganzen Bericht gibt es hier auf unserer Website: https://lnkd.in/ea-zsKTi... 👉Die Taskforce hat dazu Empfehlungen zur Wettbewerbsbelebung vorgelegt: 1. Ein Best-Practice-Modell der Produktgestaltung für Energielieferung soll es Verbraucher:innen ermöglichen, die Preisgestaltung einfacher nachzuvollziehen und Produkte transparent nach ihren Bedürfnissen auszuwählen. 2. Eine monatliche Abrechnung als Standard bei Strom bietet für Endkund:innen regelmäßige Information über ihre tatsächlichen Kosten. 3. Spotmarktprodukte sollen vermehrt angeboten werden, da sie einen Beitrag zur Flexibilisierung der Nachfrage und zur aktiven Beteiligung der Endverbraucher:innen leisten können. 4. Mit der Einführung staatlicher Fördermaßnahmen können auch neue Möglichkeiten der Preismanipulation und des Missbrauchs entstehen. Damit solche Verhaltensweisen in Zukunft schneller und konsequenter verfolgt werden können, regen die Behörden an, klare Sanktionskompetenzen zu definieren. 5. Eine Datenbasis für Unterstützungen muss geschaffen werden. Damit können die monetären Unterstützungsmaßnahmen für Endkund:innen zielsicher erfolgen. 6. Österreichs Energiegesetze krisenfit machen: Die Krise hat gezeigt, dass für schwierige Zeiten auch im Energiesektor gesetzliche Vorkehrungen nötig sind. Im Sinne der Transparenz sollten in der – nach objektiven Kriterien ausgerufenen – Krise Margen offengelegt bzw. Reaktionsmöglichkeiten bei gravierenden Störungen des Wettbewerbs geschaffen werden. 7. Auflösung der Kreuzbeteiligungen im Energiesektor: Denkbar wäre eine Obergrenze für Minderheitsbeteiligungen zwischen Energieversorgern in Österreich, sowie ein Verbot von Kreuzbeteiligungen, gewisse Transparenzpflichten oder eine wettbewerbsrechtliche Sonderprüfungspflicht für sämtliche Neu- oder Umstrukturierungen von Beteiligungen im Energiesektor. 8. Für Unternehmen mit Marktmacht soll eine Blacklist verpönter Verhaltensweisen klare Spielregeln definieren und eine Orientierung bieten. 9. Rascher Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) als wichtigstes Reformprojekt für den Stromsektor. 10. Die Geltungsdauer des Gesetz zur Abmilderung von Krisenfolgen und zur Verbesserung der Marktbedingungen im Falle von marktbeherrschenden EVUs, das bislang bis 2027 begrenzt ist, sollte verlängert werden.
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