Das Ökostrom-Fördersystem
Das Ökostrom-Fördersystem
Im Wesentlichen wird die Förderung für Ökostrom aus den Komponenten Ökostrompauschale, Ökostromförderbeitrag und den Erlösen aus den Herkunftsnachweisen finanziert.
Das System der Ökostromförderung läuft (vereinfacht) folgendermaßen ab:
Betreiber von geförderten Ökostromanlagen „verkaufen“ ihren Strom an die Ökostromabwicklungsstelle (OeMAG) und bekommen dafür die verordneten Einspeisetarife .
Der zuständige Netzbetreiber hat die Pflicht, diesen Strom über sein Netz zu verteilen.
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Welcher Stromhändler wie viel Ökostrom zugewiesen bekommt, hängt davon ab, wie viel Strom er an Endverbraucher liefert. Zum Beispiel bekommt ein Stromhändler mit einem Marktanteil von 5% auch 5% der insgesamt von der OeMAG abgenommenen Ökostrommenge zugewiesen. Dieser Prozentanteil wird monatlich von der OeMAG festgesetzt.
Die Endverbraucher werden zum einen durch den Ökostromförderbeitrag an der Finanzierung beteiligt. Dieser errechnet sich als prozentueller Aufschlag auf die Netznutzungs- und die Netzverlustentgelte und wird auf der Stromrechnung gesondert ausgewiesen. Weiters steuert jeder Verbraucher die Ökostrompauschale, die derzeit pro Jahr 33 Euro je Haushalt beträgt bei. Diese findet sich als Pauschalbetrag ebenfalls transparent auf der Stromrechnung. Beides, Ökostromförderbeitrag und Ökostrompauschale, wird über die Netzbetreiber an die OeMAG zur Finanzierung der Ökostromförderkosten weitergegeben.
Die OeMAG weist diesen Strom an die einzelnen Stromhändler zu, die dafür den aktuellen Börsenpreis (Day ahead Spotmark-Stundenpreis) bezahlen. Außerdem müßen die Stromhändler die Kosten für die Strom-Herkunftsnachweise an die Oemag abführen.