Seit 1.12.2022 bis 30.6.2024 gilt folgende Regelung:
Pro Haushalts-Zählpunkt zahlen Sie für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) 10 Cent/kWh netto für die Energie. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen, wie sonst auch üblich, hinzu.
Der maximale Stromkostenzuschuss beträgt dabei 30 Cent/kWh. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 40 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 40 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Beispiele
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 40 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 40 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 8 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 18 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 30 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 15 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 24 Cent pro kWh.
Ab 1.7.2024 bis 31.12.2024 gilt folgende Regelung:
Wie bisher bezahlen Sie pro Haushalts-Zählpunkt für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 Kilowattstunden (kWh) 10 Cent/kWh netto für die Energie. Netzentgelte, Steuern und Abgaben kommen, wie sonst auch üblich, hinzu.
Neu ist, dass der maximale Stromkostenzuschuss dabei 15 Cent/kWh beträgt. Das bedeutet, wenn der Energiepreis Ihres Lieferanten über 25 Cent/kWh liegt, zahlen Sie den Anteil des Energiepreises, der über 25 Cent/kWh liegt, zuzüglich zu den 10 Cent/kWh.
Beispiele
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 15 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 5 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch von den 15 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 3 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 13 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 25 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh jeweils 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, auch diese bezahlen 10 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird jedoch wiederum von den 25 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 5 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 15 Cent pro kWh.
- Verbraucher:innen, die einen Energiepreis von 45 Cent pro kWh netto vom Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt bekommen, erhalten für den Verbrauch von maximal 2.900 kWh auch jeweils die maximalen 15 Cent pro kWh vom Bund. Das heißt, Sie bezahlen 30 Cent pro kWh netto. Die Umsatzsteuer wird wiederum von den 45 Cent pro kWh berechnet und beträgt daher 9 Cent pro kWh. Brutto zahlen Verbraucher:innen in diesem Beispiel also 39 Cent pro kWh.
Für den Verbrauch, der über 2.900 kWh liegt, bezahlen Sie den regulären Energiepreis Ihres Lieferanten. 2.900 kWh entsprechen rund 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs der österreichischen Haushaltskund:innen.
Hinweis: Die Umsatzsteuer wird jeweils von dem vollen Betrag ohne Zuschuss berechnet.
Das bedeutet: Auch mit Stromkostenbremse ist es ratsam, den Preis des eigenen Lieferanten zu prüfen und ggf. zu vergleichen.
Hinweis: Einkommensschwache Haushalte, die von den EAG-Förderkosten befreit sind, erhalten zusätzlich den Netzkostenzuschuss, der die zu zahlenden Netzentgelte verringert.
Stromkostenbremse-Rechner
Mit dem nachfolgend herunterzuladenden Excel können Sie näherungsweise errechnen, welchen Beitrag der Bund als Stromkostenbremse zu Ihrer Stromrechnung beisteuert. Als Grundlage für die Berechnung werden im Stromkostenbremse-Rechner die bevorstehenden 365 Tage herangezogen, immer beginnend mit dem heutigen Datum.
Hinweis: Der Rechner dient zu einer Abschätzung. Abweichungen können sich unter anderem durch nicht erfasste Rabatte, gestaffelte Arbeitspreise etc. ergeben.