Verordnung zur Festlegung einer Leitlinie über den Systemausgleich im Elektrizitätsversorgungssystem  (EB Guideline)

Überblick

Die EB Guideline enthält Vorschriften für die Funktionsweise der Regelreservemärkte in der EU. Sie wurde am 28.10.2017 veröffentlicht und trat (mit Ausnahme einzelner Bestimmungen) am 18.12.2017 in Kraft. Punktuelle Änderungen erfolgten durch die Durchführungsverordnung (EU) 2021/280 vom 22.2.2021.

Sie umfasst Bestimmungen für die Beschaffung von Regelleistung, die Aktivierung der Regelarbeit und die finanzielle Abrechnung mit Regelreserveanbietern, Bilanzgruppen und zwischen den Übertragungsnetzbetreibern. Kernstück ist die Entwicklung europäischer Plattformen zum Austausch von Regelenergieprodukten. Zudem verpflichtet sie zur Entwicklung harmonisierter Methoden zur Zuweisung grenzüberschreitender Übertragungskapazität für den Austausch von Regelreserve.

 

 

Wesentliche Ziele und Inhalte

Ziel der EB Guideline ist es vor allem wirksamen Wettbewerb in Regelreservemärkten zu fördern und die Effizienz des Systemausgleichs national wie europäisch zu erhöhen.

In der EB Guideline finden sich Bestimmungen über die Rollen und Aufgaben der Übertragungsnetzbetreiber, der Regelreserveanbieter und der Bilanzgruppenverantwortlichen in diesem Bereich. Die Beschaffung von Regelenergie soll über Plattformen erfolgen, die für verschiedene Regelreservearten eingerichtet werden. Dies sind:

  • Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Ersatzreserven
    • (replacement reserves - RR) Langsame Reserven, in Österreich derzeit nicht in Verwendung, die Teilnahme an dieser Plattform ist nicht verpflichtend
  • Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung
    • (frequency restoration reserves with manual activation – mFRR) entspricht in Österreich der Ausfallsreserve/Tertiärregelung
  • Europäische Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung
    • (frequency restoration reserves with automatic activation - aFRR) entspricht der Sekundärregelung
  • Europäische Plattform für das IN-Verfahren
    • (imbalance netting process - IN)

Auf diesen Plattformen soll Regelarbeit in Form von Standardprodukten ausgetauscht werden. Grundsätzlich erfolgt die Beschaffung der Regelarbeit national durch die jeweiligen Übertragungsnetzbetreiber, danach werden alle Regelarbeitsgebote auf den Plattformen in gemeinsamen Merit-Order-Listen zusammengeführt und kostenoptimiert aktiviert. Die EB Guideline enthält auch Bestimmungen über den (nicht verpflichtenden) Austausch von Regelleistung und die Reserventeilung. Diese Bestimmungen über den Austausch von Regelleistung sind auch für die Weiterentwicklung der bestehenden grenzüberschreitenden Kooperation für Primärregelleistung relevant.

Wesentlich sind auch die Bestimmungen zur finanziellen Abrechnung der verschiedenen Prozesse. Dies betrifft die Abrechnung zwischen Übertagungsnetzbetreiber und Regelreserveanbieter (z. B. Grundsätze der Bepreisung der Regelarbeit), zwischen Übertragungsnetzbetreiber und Bilanzgruppenverantwortlichen (Ausgleichsenergiebepreisung) und die Abrechnung zwischen den Übertragungsnetzbetreibern für die ausgetauschten Energiemengen. 

Modalitäten und Methoden

Der wesentliche Prozess zur Erreichung der Ziele der EB Guideline ist die Erarbeitung von Modalitäten und Methoden durch Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB), oder allenfalls einen Dritten, an den eine bestimmte Aufgabe zugewiesen wurde, meist nach vorangegangener Konsultation, die dann den zuständigen Regulierungsbehörden zur Genehmigung vorgelegt werden.

Die Gruppe der betroffenen ÜNB und Regulierungsbehörden (National Regulatory Authorities – NRAs) kann sich je nach Modalitäten und Methode unterscheiden:

  • Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 2 gelten EU-weit und betreffen alle ÜNB und NRAs
  • Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 3 gelten für bestimmte Regionen und betreffen nur ÜNB und NRAs der jeweiligen Region
  • Modalitäten und Methoden nach Art. 5 Abs. 4 gelten national und betreffen den/die ÜNB und den NRA des jeweiligen Mitgliedstaates.

Erfordert die Genehmigung der Modalitäten oder Methoden eine Entscheidung von mehr als einer Regulierungsbehörde, müssen die zuständigen Regulierungsbehörden einander konsultieren, eng zusammenarbeiten und sich miteinander abstimmen, um zu einer Einigung zu gelangen. Gelingt es den zuständigen Regulierungsbehörden nicht, fristgerecht eine Einigung zu erzielen, oder stellen sie ein entsprechendes gemeinsames Ersuchen, entscheidet Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER). 

Durch das In-Kraft-Treten der Neufassung der ACER-Verordnung (EU) 2019/942 wurde ACER zuständig für alle Entscheidung, wenn es um EU-weite Modalitäten und Methoden geht.

Für einige wesentliche Modalitäten und Methoden ist der durch die EB Guideline vorgesehene Zeitablauf in untenstehendem Diagramm dargestellt (Darstellung nicht vollständig, vollständige Liste und Details siehe unten, ohne Berücksichtigung aufgetretener Verzögerungen)

Durch die EB Guideline vorgesehener Zeitablauf für wesentliche Modalitäten und Methoden

Durch die EB Guideline vorgesehener Zeitablauf für wesentliche Modalitäten und Methoden vergrößern

Implementierungsprojekte

Zu wesentlichen Themenbereichen wurden von Übertragungsnetzbetreibern Umsetzungsprojekte initiiert, die eine wichtige Basis für die Implementierung der EB Guideline darstellen. Hier wurden und werden Konzepte entwickelt und tw. bereits implementiert. Es besteht insbesondere auch für die Marktteilnehmer die Möglichkeit an Informationsveranstaltungen teilzunehmen und sich über Konsultationen einzubringen.

Solche Projekte bestehen derzeit zu:

RR – Terre

mFRR – MARI

aFRR – PICASSO

IN – IGCC

FCR – Primärregelungskooperation

Liste der Modalitäten und Methoden

EU-WEIT

Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit manueller Aktivierung (mFRR) 

  • Relevante Artikel: Art. 20 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (a) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 28.1.2020)

 

Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für den Austausch von Regelarbeit aus Frequenzwiederherstellungsreserven mit automatischer Aktivierung (aFRR) 

  • Relevante Artikel: Art. 21 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (a) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 28.1.2020)

 

Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für das IN-Verfahren

  • Relevante Artikel: Art. 22 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (a) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 24.6.2020)

 

 

Änderungen am Umsetzungsrahmen der europäischen Plattformen für aFRR

  • Relevante Artikel: Art. 20 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (b) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Änderungen am Umsetzungsrahmen der europäischen Plattformen für mFRR

  • Relevante Artikel: Art. 21 Abs. 5 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (b) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Standardprodukte für Regelleistung

  • Relevante Artikel: Art. 25 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (c) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 18.6.2020)

Methode zur Klassifizierung der Zwecke der Aktivierung von Regelarbeitsgeboten

  • Relevante Artikel: Art. 29 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (d) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 16.7.2020)

Bewertung einer möglichen Anhebung des Mindestvolumens der Regelarbeitsgebote, die an die europäischen Plattformen zu übermitteln sind

  • Relevante Artikel: Art. 29 Abs. 11 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (e) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: keine Einreichung – nur bei vorgehenden nationalen Genehmigungen nach Art 29 Abs. 10 EBGL verpflichtend

Preisbildungsmethoden für Regelarbeit und grenzüberschreitende Übertragungskapazität, die für den Austausch von Regelarbeit oder das IN-Verfahren genutzt wird

  • Relevante Artikel: Art. 30 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (f) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 28.1.2020)

Harmonisierung der Methode des Zuweisungsverfahrens für grenzüberschreitende Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung

  • Relevante Artikel: Art. 38 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (g) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: keine Einreichung – Frist noch offen

Methode für ein ko-optimiertes Zuweisungsverfahren für grenzüberschreitende Übertragungskapazität

  • Relevante Artikel: Art. 40 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (h) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 18.6.2020)

Bestimmungen für die Abrechnung zwischen ÜNB für den gewollten Energieaustausch

  • Relevante Artikel: Art. 50 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (i) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 16.7.2020)

Harmonisierung der wichtigsten Merkmale der Abrechnung von Bilanzkreisabweichungen

  • Relevante Artikel: Art. 52 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 2 (j) EBGL
  • Betreffende Region: EU und daher Entscheidung aller NRAs
  • Status: Entscheidung durch ACER (Veröffentlicht am 16.7.2020)

REGIONAL

Umsetzungsrahmen der europäischen Plattform für Ersatzreserven (optional - wird in Österreich nicht verwendet)

  • Relevante Artikel: Art. 19 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (a) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: -

Harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Regelleistung – Primärregelungskoopration

  • Relevante Artikel: Art. 33 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (b) EBGL

  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs

  • Status: Genehmigt

Ausnahme von der Verpflichtung Regelreserveanbietern die Übertragung ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Regelleistung zu gestatten – Primärreglunskooperation

  • Relevante Artikel: Art. 34 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (d) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Harmonisierter Bestimmungen und Verfahren für den Austausch und die Beschaffung von Regelleistung – SRL-Kooperation

  • Relevante Artikel: Art. 33 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (b) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Im Rahmen der SRL-Kooperation beschaffen die österreichischen und deutschen ÜNB gemeinsam Sekundärregelreserve (aFRR)

 

 

Vorschlag der ÜNB (0,6 MB)

  • Fassung vom 21.6.2018
 

Genehmigung der E-Control (3,6 MB)

  • genehmigt am 20.12.2018

 

 

Vorschlag der ÜNB (0,6 MB)

  • Fassung vom 20.11.2019
 

Genehmigung der E-Control (1,5 MB)

  • genehmigt am 20.2.2020

 

 

 

Vorschlag der ÜNB (0,6 MB)

  • Fassung vom 28.1.2020
 

Genehmigung der E-Control (1,3 MB)

  • genehmigt am 5.3.2020

 

 

 

Ausnahme von der Verpflichtung Regelreserveanbietern die Übertragung ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Regelleistung zu gestatten - SRL-Kooperation

  • Relevante Artikel: Art. 34 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (d) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Methode zur Berechnung der Wahrscheinlichkeit, dass grenzüberschreitende Übertragungskapazität nach Intraday verfügbar für Regelleistungsaustausch verfügbar ist

  • Relevante Artikel: Art. 33 Abs. 6 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (c) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Anwendung eines ÜNB/RRA-Modells

  • Relevante Artikel: Art. 35 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (e) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität - Region CORE

  • Relevante Artikel: Art. 37 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (f) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status:  Einreichung – In Bearbeitung

Methode zur Berechnung der grenzüberschreitenden Übertragungskapazität - Region Italy North

  • Relevante Artikel: Art. 37 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (f) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Anwendung des Zuweisungsverfahrens für grenzüberschreitende Übertragungskapazität für den Austausch von Regelleistung oder die Reserventeilung

  • Relevante Artikel: Art. 38 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (g) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Methode für ein marktbasiertes Zuweisungsverfahren - Region CORE

  • Relevante Artikel: Art. 41 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (h) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Vorschlag eingereicht – in Bearbeitung

Methode für ein marktbasiertes Zuweisungsverfahren - Region Italy North

  • Relevante Artikel: Art. 41 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (h) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Vorschlag eingereicht – in Bearbeitung

Methode für ein Zuweisungsverfahren auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse - Region CORE

  • Relevante Artikel: Art. 42 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (i) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Vorschlag eingereicht - in Bearbeitung

Methode für ein Zuweisungsverfahren auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsanalyse - Region Italy North

  • Relevante Artikel: Art. 42 Abs. 1 und 5 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (i) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Vorschlag eingereicht - in Bearbeitung

Abrechnungsbestimmungen für den gewollten Energieaustausch im Synchrongebiet

  • Relevante Artikel: Art. 50 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (j) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Abrechnungsbestimmungen für den gewollten Energieaustausch zwischen asynchron miteinander verbundenen ÜNB

  • Relevante Artikel: Art. 50 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (k) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

Nicht anwendbar für Österreich

Abrechnungsbestimmungen für den ungewollten Energieaustausch im Synchrongebiet

  • Relevante Artikel: Art. 51 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (l) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

 

Abrechnungsbestimmungen für den ungewollten Energieaustausch zwischen asynchron miteinander verbundenen ÜNB

  • Relevante Artikel: Art. 51 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (m) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: Genehmigt

Nicht anwendbar für Österreich

Ausnahmen von der Harmonisierung der Bilanzkreisabrechnungszeitintervalle

  • Relevante Artikel: Art. 53 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (n) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Grundsätze für Regelreservealgorithmen für Regelleistungsaustausch

  • Relevante Artikel: Art. 58 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 3 (o) EBGL
  • Betreffende Region: Regional und daher Entscheidung aller betroffenen NRAs
  • Status:keine Einreichung – nicht verpflichtend

NATIONAL

Ausnahmen von der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen zu den Preisen von Regelarbeits- oder Regelleistungsgeboten

  • Relevante Artikel: Art. 12 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (a) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Gegebenenfalls die Methode zur Aufteilung von Kosten, die aus Maßnahmen der VNB resultieren

  • Relevante Artikel: Art. 15 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (b) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Modalitäten für den Systemausgleich gemäß Artikel 18

  • Relevante Artikel: Art. 18 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (c) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: Genehmigt

 

Die Modalitäten nach Art. 18 EBGL wurden in Österreich auf zwei Dokumente aufgeteilt, einmal Modalitäten für Regelreserveanbieter, einmal Modalitäten für Bilanzgruppenverantwortliche (entspricht dem Anhang Ausgleichsenergiebewirtschaftung zu den AB-BKO). 


Modalitäten für den Systemausgleich - Regelreserveanbieter nach Art 18 Abs 5

 

 

Genehmigung der E-Control (2,7 MB)

  • Genehmigung der Ausnahme von der Verpflichtung Regelreserveanbietern die Übertragung ihrer Verpflichtung zur Bereitstellung von Regelleistung zu gestatten

 

 

 


Modalitäten für den Systemausgleich - Bilanzgruppenverantwortliche nach Art 18 Abs 6

 

 

 

Festlegung und Nutzung spezifischer Produkte gemäß Artikel 26 Absatz 1

  • Relevante Artikel: Art. 26 Abs 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (d) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Beschränkung des Volumens der Gebote, die an die europäischen Plattformen übermittelt werden

  • Relevante Artikel: Art. 29 Abs. 10 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (e) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Ausnahmen von der getrennten Beschaffung von Regelleistung für die Aufwärts- und Abwärtsregelung

  • Relevante Artikel: Art. 32 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (f) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Gegebenenfalls der zusätzliche, von der Abrechnung von Bilanzkreisabweichungen getrennte Mechanismus zur Abrechnung der Beschaffungskosten für Regelleistung, der Verwaltungskosten und sonstiger durch den Systemausgleich bedingter Kosten mit Bilanzkreisverantwortlichen

  • Relevante Artikel: Art. 44 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (g) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: Genehmigt

Freistellungen von einer oder mehreren Bestimmungen dieser Verordnung

  • Relevante Artikel: Art. 62 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (h) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend

Kosten im Zusammenhang mit Verpflichtungen, die Netzbetreibern oder bestimmten Dritten im Einklang mit dieser Verordnung auferlegt wurden

  • Relevante Artikel: Art. 8 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 5 Abs. 4 (i) EBGL
  • Betreffende Region: Österreich und daher nationale Entscheidung
  • Status: keine Einreichung – nicht verpflichtend