Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung dient dazu, den Endverbrauchern von Elektrizität den Anteil der einzelnen Energiequellen (Primärenergieträger) am Energieträgermix, den der Lieferant im vorangegangenen Jahr verwendet hat, aufzuschlüsseln. Er räumt dem Endkunden somit die Möglichkeit ein, die gelieferte Elektrizität auch nach qualitativen Merkmalen bewerten zu können.
Das österreichische Stromkennzeichnungssystem (§§ 78 und 79 ElWOG) zeichnet sich durch sehr strenge Bestimmungen in Bezug auf die Ausstellung und die Verwendung von Nachweisen zur Stromkennzeichnung sowie den Ausweis von Umweltauswirkungen (CO2 und radioaktiver Abfall) aus.
Gemäß §§ 78 und 79 Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetz (ElWOG) sind alle Lieferanten, die in Österreich Endverbraucher beliefern, verpflichtet, auf der Jahresabrechnung, sowie auf Werbematerialien den Primärenergieträgermix als Händlermix auszuweisen. Die Berechnung des Händlermixes ist von den Lieferanten zu dokumentieren und innerhalb von 4 Monaten nach Ablauf des Kalender- oder Wirtschaftsjahres zu erstellen und zur Einsicht bereit zu halten. Die Nachweise über die Energieträger und –mengen sind in der Stromnachweisdatenbank , die von der E-Control verwaltet wird, zu entwerten.
Die E-Control ist mit der Aufsicht über die Stromkennzeichnung betraut. Es wird jährlich eine umfassende Prüfung aller Lieferanten, die in Österreich Endkunden beliefern, eingeleitet.
Jährliche Überprüfung der Stromkennzeichnung .
Die Ergebnisse dieser Evaluierung werden im jährlich erscheinenden Stromkennzeichnungsbericht dargestellt. Die Rahmenbedingungen sind in der Stromkennzeichnungsrichtlinie geregelt.
Weiterführende Informationen: