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Strom und Gas aktuell

Neues Register für behördliche Entscheidungen

Unser neues Entscheidungsregister, das kürzlich auf unserer Website online ging, bietet interessierten Personen eine umfassende Möglichkeit, die Entscheidungspraxis der Regulierungsbehörde nachzuvollziehen. Hier finden sich, wie gewohnt, Bescheide und Beschwerdevorentscheidungen, die von unseren Organen getroffen wurden. Die Veröffentlichung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben, wobei die Vertraulichkeit bestimmter Informationen berücksichtigt wird.

Nutzer:innen können das Register durchsuchen und nach relevanten Themen filtern. Die Volltextsuche ermöglicht eine gezielte Recherche, während die erweiterten Filteroptionen eine detaillierte Analyse ermöglichen. Im Register finden sich beispielsweise aktuelle Entscheidungen zum Netzentwicklungsplan 2023, zu Netzzugangsverweigerungsverfahren und Entscheidungen über erste Anträge zu Ausnahmen von Systemnutzungsentgelten für Forschungs- und Demonstrationsprojekte („Regulatory Sandbox“).

Neben der Suche kann auch weiterhin durch die verschiedenen Sachgebiete navigiert werden. Die Befüllung dieser Seiten erfolgt vollautomatisch mit der Aufnahme von Entscheidungen im Register, sodass Entscheidungen künftig deutlich rascher und vollständig zur Veröffentlichung gelangen. Bei Fragen oder Anregungen steht unser Team gerne zur Verfügung. Kontakt: recht-post@e-control.at.

Erhebung zur Erfüllung des Versorgungsstandards Gas

Gemäß § 24 E-ControlG ist es unsere Aufgabe, die Einhaltung des § 121 Abs. 5 und Abs. 5a GWG 2011 zu überwachen. Dieser Paragraf enthält die Verpflichtung eines jeden Versorgers geschützter Kunden, den Versorgungsstandard gemäß Art. 6 der Gas-SoS-VO für diese zu gewährleisten. Zu den geschützten Kunden zählen Haushalte, grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen. Im Zuge der Erhebung zur Erfüllung des Versorgungsstandards ist von den Versorgern offenzulegen, mit welchen Beschaffungs- und Speicherverträgen sie die notwendigen Mengen und Kapazitäten zur Erfüllung des Versorgungsstandards sicherstellen.

Seit 2022 muss für den Fall einer 30-tägigen Unterbrechung ein normaler Winterdurchschnittsverbrauch für die geschützten Kunden in Gasspeichern für die Heizsaison Oktober bis März vorgehalten werden. Mit einer GWG Novelle im Oktober 2023 ist diese Verpflichtung auf 45 Tage erhöht worden (§ 121 Abs. 5a). Diese reduziert sich wieder auf 30 Tage, wenn nachgewiesen werden kann, dass diese Menge gänzlich nicht russisches Gas ist. Der Nachweis dafür kann auch durch den jeweiligen Vorlieferanten erbracht werden.

Die Erhebung wird im August 2024 erfolgen. Zur Teilnahme an der Erhebung sind alle Gasversorger geschützter Kunden verpflichtet. Die angeforderten Nachweise über beschaffte Mengen/Leistungen und eingespeicherten Mengen müssen vollständig erbracht werden. Informationen zu der Erhebung sind auf unserer Homepage zur finden.