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Gas im Fokus

Taskforce Energie: neuer Schwerpunkt Gasmarkt und Verlängerung bis Ende 2024  

Wir haben mit der Bundeswettbewerbsbehörde beschlossen, die Gaspreise für Haushalte bzw. Unternehmen in den näheren Fokus der Taskforce Energie zu rücken. 

Seit Juni 2023, als der erste Zwischenbericht der Taskforce präsentiert wurde, sind die Gaspreise für Bestandskund:innen konstant hoch geblieben. Zu erwarten wäre allerdings gewesen, dass diese schneller absinken als die Strompreise. Das zum einen aufgrund fallender Großhandelspreise am Gasmarkt und zum anderen durch die Möglichkeit rascherer Preisanpassungen der Gasversorger aufgrund kurzfristigerer Beschaffungsstrategien im Vergleich zu den Stromanbietern. Abgesehen davon, ist Österreich beim Preisrückgang bei Gas im europäischen Vergleich langsamer als andere Länder. Und es ist im Gegensatz zum Bereich Strom auf dem Gasmarkt zu keiner staatlichen Hilfestellung wie dem Stromkostenzuschuss gekommen. Daher ist die Belastung durch hohe Gaspreise für die Endverbraucher:innen deutlich spürbar. All das sind Gründe, warum wir den Gasmarkt im Sinne der Konsument:innen näher untersuchen werden.

Über die Taskforce Energie
Die Taskforce Energie wurde im Frühjahr 2023 gemeinsam mit der Bundeswettbewerbsbehörde ins Leben gerufen. Sie untersucht die Energiemärkte und schaut sich die Verhaltensweisen der Energieunternehmen an. Ziel der Arbeit der Taskforce ist ein engmaschiges Monitoring und damit mehr Transparenz im Sinne der Konsument:innen. Im Juni 2023 veröffentlichte die Taskforce ihren ersten Zwischenbericht. Durch die Verlängerung der Stromkostenbremse, haben wir beschlossen, die Zeitdauer der Taskforce bis Ende 2024 auszudehnen.

Umsetzung des Netzkodex über harmonisierte Fernleitungsentgeltstrukturen

Im Verfahren zur Festlegung der Referenzpreismethode haben wir eine Zusammenfassung der Stellungnahmen zur Konsultation gemäß Artikel 26 und 28 des TAR NC veröffentlicht.
Neben einer kurzen Zusammenfassung der erhaltenen Stellungnahmen enthält das Dokument Informationen über die angedachten Anpassungen der Referenzpreismethode:
•    Anwendung eines Entry-Exit Splits von 25:75 anstelle von 50:50
•    Equalisierung der Entry-Tarife mit dem Ziel der Schaffung eines fairen Wettbewerbs auf dem österreichischen Gasmarkt und der Ermöglichung der Diversifizierung der Gasimporte
•    Cap der Exits zum Verteilergebiet zur Sicherstellung einer fairen Kostenaufteilung
•    Einführung eines Abschlags auf Exits zu Speichern iHv 50%

In einem nächsten Schritt haben Stakeholder im Rahmen der Begutachtung der Novelle der Gas-Systemnutzungsentgelte Verordnung (GSNE-VO), welche voraussichtlich im Mai 2024 stattfinden wird, die Möglichkeit zur angepassten Referenzpreismethode offiziell Stellung zu nehmen. Die finalen Entgelte für das Gasjahr 2024/25 werden vor dem Start der Jahreskapazitätsauktion Anfang Juni 2024 veröffentlicht.

Erhebung des Gas-Versorgungsstandards 2024/25

Gemäß § 24 E-ControlG ist es unsere Aufgabe, die Einhaltung der §§ 121 Abs. 5 und des neuen Abs. 5a GWG 2011 zu überwachen. 
•    § 121 Abs. 5 GWG 2011 enthält die Verpflichtung eines jeden Versorgers geschützter Kunden, den Versorgungsstandard gemäß Art. 6 (EU) Nr. 2017/1938 über Maßnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgung und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 994/2010, ABl. Nr. L 280 vom 28.10.2017 S. 1 („Gas-SoS-VO“) für seine geschützten Kunden zu gewährleisten.
•    § 121 Abs. 5a GWG 2011 enthält darüber hinaus die Verpflichtung die Versorgung geschützter Kunden für 45 Tage zu gewährleisten. Diese Verpflichtung reduziert sich auf 30 Tage, sofern nachgewiesen werden kann, dass die entsprechenden Gasmengen gänzlich nicht-russischen Ursprungs sind.

Zur Erfüllung der neuen Verpflichtung gem. § 121 Abs. 5a GWG 2011 ist ein Nachweis über entsprechende Speichervorhaltung (Speicherverträge und monatlich zu erfüllende Speicherfüllstände) für 45 Tage zu erbringen. Dieser Nachweis kann auch durch den jeweiligen Vorlieferanten erbracht werden. Die Verpflichtung reduziert sich auf 30 Tage, sofern nachgewiesen werden kann, dass die vorgehaltenen Gasmengen ihren Ursprung gänzlich in Staaten haben, die nicht von einer aufrechten Maßnahme im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 833/2014, ABl. Nr. L 229 vom 31. Juli 2014, S. 1, in der Fassung L 591 vom 25.2.2023, S. 6, betroffen sind (nicht-russische Gasmengen).

Für die Festlegung der Erhebungsmodalitäten haben wir eine Gasversorgungsstandard-VO erlassen, die mit der Aufnahme des § 121 Abs. 5a in das GWG 2011 ergänzt wird. Diese wird zum 1.10.2024 in Kraft treten. Für die diesjährige Erhebung gelten folgende Regelungen und Fristen. 
•    Der Betrachtungszeitraum für die diesjährige Erhebung des Gas-Versorgungsstandards ist der Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis 1. April 2025.
•    Die Verträge zur Gasmengenbeschaffung sowie zu den Speicherkapazitäten und etwaigen Transportkapazitäten sind bis zum 15. September 2024 an E-Control zu melden.
•    Die Speicherstände sind jeweils zum 1. des Monats vom Versorger oder Vorlieferant des Versorgers an E-Control zu melden.
•    Die vorzuhaltenden Verbrauchsmengen werden bis Ende Mai/ Anfang Juni 2024 von uns den Versorgern geschützter Kunden mitgeteilt.
•    Die Erhebung startet im August 2024.
Zur Teilnahme an der Erhebung verpflichtet sind alle Gasversorger geschützter Kunden (Haushalte, grundlegende soziale Dienste und Fernwärmeanlagen).