2011: Der Energiemarkt im Wandel
Das Jahr 2010 war für die Energiebranche von der Umsetzung des 3. Energieliberalisierungspakets geprägt. Die nunmehr beschlossenen Gesetze, die mit 3. März 2011 in Kraft treten, leiten einen neuen Abschnitt am österreichischen Energiemarkt ein, der vor allem für die Konsumenten Verbesserungen mit sich bringen wird und Österreich stärker in den Europäischen Energiemarkt integrieren wird.- Presseaussendung, am 3.1.2011
2011: Der Energiemarkt im Wandel
Das Jahr 2010 war für die Energiebranche von der Umsetzung des 3. Energieliberalisierungspakets geprägt. Die nunmehr beschlossenen Gesetze, die mit 3. März 2011 in Kraft treten, leiten einen neuen Abschnitt am österreichischen Energiemarkt ein, der vor allem für die Konsumenten Verbesserungen mit sich bringen wird und Österreich stärker in den Europäischen Energiemarkt integrieren wird.
Rascherer Lieferantenwechsel, verstärkte Informationspflicht
Beim Wechselprozess erhofft sich die E-Control von den neuen Bestimmungen deutliche Verbesserungen. So gilt künftig beim Lieferantenwechsel eine dreiwöchige Frist, in deren Rahmen der Wechsel abgeschlossen sein muss. Somit wird sichergestellt, dass Konsumenten aktiver am liberalisierten Energiemarkt teilnehmen können, da zumindest innerhalb eines Monats der Wechsel über die Bühne sein muss. „Neben der positiven Auswirkung für Kunden, schneller an günstige Preise zu kommen, entsteht dadurch die Notwendigkeit den Wechselprozess zu vereinfachen und zu automatisieren, was auch die immer noch vorhandenen Eintrittsbarrieren für alternative Anbieter reduzieren wird. Wenn nach der Wechselentscheidung lange auf die Durchführung gewartet werden muss, hält dies Kunden vom Wechsel ab.“, erklärt Walter Boltz. Und weiter: „Einfachere Vertriebswege, beispielsweise über das Internet, würden für viele Haushalte das Wechseln noch attraktiver machen, wodurch letztendlich der Wettbewerb gestärkt wird und Druck auf die Preise der Lieferanten entsteht.“Nur informierte Kunden können die Chancen des liberalisierten Marktes tatsächlich wahrnehmen. Deshalb wird künftig eine verstärkte Informationspflicht eingeführt. Transparentere und konsumentenfreundlichere Gestaltungen des Informations- und Werbematerials sowie der Rechnungen sind folglich eine weitere zentrale Bestimmung im Endkundenbereich. Die Komponenten des Systemnutzungsentgelts, die Zuschläge für Steuern und Abgaben, der Preis für elektrische Energie sowie der Versorgermix sind künftig von den Stromlieferanten in transparenter Weise getrennt auszuweisen.
Neben der verbesserten Bereitstellung von Informationen, die Konsumenten helfen sollen, sich im Energiemarkt zurecht zu finden, werden im Endkundenbereich auch Impulse zur Bekämpfung der Energiearmut gesetzt. Durch eine Höchstpreisregelung für Abschaltkosten, Vorauszahlungszähler und Mahngebühren werden sozial Schwache zukünftig besser geschützt.
Entflechtung und Kundenkontakt
Die Entflechtung der Verteilernetze und die damit einhergehende Gleichbehandlung der Markteilnehmer sind als Garant für mehr Wettbewerb auch für die Endkunden von großer Bedeutung. Die neuen Bestimmungen sehen nun vor, dass der Netzbetreiber und das integrierte Unternehmen in ihrer Kommunikation unterscheidbar werden müssen. „Bislang gab es kaum Vorgaben, was den Außenauftritt von Netzbetreibern betrifft, was nicht zuletzt zur Verwirrung der Kunden beiträgt.“, so Boltz. „In Zukunft sind die Netzbetreiber dazu verpflichtet, in ihrem Außenauftritt bzw. in ihren Kommunikations- und Markenaktivitäten dafür zu sorgen, dass eine Verwechslung mit dem konzernverbundenen Lieferanten ausgeschlossen ist.“ Darüber hinaus verlangen die Entflechtungsvorschriften nun klarstellend, dass Verteilernetzbetreiber über die erforderlichen personellen, technischen, materiellen und finanziellen Ressourcen verfügen müssen, um die Aufgaben (Betrieb, Wartung und Ausbau des Netzes) effizient – im Sinne einer tatsächlichen Entscheidungsbefugnis, unabhängig vom integrierten Unternehmen – wahrnehmen zu können.Das neue Gesetzespaket sieht als zentralen Punkt zudem vor, dass die Übertragungsnetzbetreiber unabhängig von den Interessen einzelner Markt-teilnehmer agieren. Daher müssen Konzerne, die Netzbetrieb, Produktion bzw. Handel noch unter einem Dach vereinen, den Netzbetrieb vom Rest des Unternehmens sauber trennen.
Regulierungsbehörde als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle für Konsumenten
Mit ihren zahlreichen Informationsaktivitäten – von Broschüren über die konsumenten¬¬gerechte Homepage bis hin zu Tarifkalkulator, Hotline und Schlichtungsstelle – hat sich die E-Control bereits als zentrale Anlauf- und Beschwerdestelle etabliert, die nunmehr auch gesetzlich verankert ist. Einen weiteren Vorteil sieht die E-Control in der Verpflichtung der Lieferanten, sämtliche preisrelevanten Daten unverzüglich nach ihrer Verfügbarkeit der Regulierungsbehörde für die Eingabe in den Tarifkalkulator zu übermitteln. „Damit ist sichergestellt, dass wir als zentrale Anlaufstelle für die Konsumenten auch weiterhin zuverlässige Preisvergleiche anbieten können.“, so Walter Boltz.Der neue EU-Rechtsrahmen legt unter anderem fest, dass die nationalen Regulierungsbehörden unabhängiger als in der Vergangenheit agieren werden und einen größeren, zum Teil sehr exakt definierten Aufgabenbereich bekommen. Die erweiterten Aufgaben der Regulierungsbehörde beinhalten eine Preis- und Wettbewerbsaufsicht, die Sicherstellung, dass alle Marktteilnehmer ihre Aufgaben erfüllen, Sanktionsmechanismen, ein verbessertes Monitoring, die Durchführung von Branchenuntersuchungen sowie die Einholung von Ad-Hoc Auskünften. Das neue Gesetzespaket sieht – nachdem es im Gegensatz zu bisher nur eine einzige nationale Regulierungsbehörde geben darf – zudem einen Umbau der E-Control in eine Anstalt öffentlichen Rechts sowie die Etablierung des 4-Augenprinzips vor. „Auch die Regulierungsbehörde steht vor einem neuen Abschnitt. Wichtig ist jedoch, dass sie Österreich auf europäischer Ebene weiterhin gut vertreten kann, denn wesentliche Weiterentwicklungen des Marktes werden nicht in Wien entschieden.“, hält Walter Boltz fest.