Neue Befreiungen möglich â Ãkostromgesetz tritt am 1. Juli in Kraft
Das neue Ãkostromgesetz, das mit 1. Juli in Kraft tritt, bringt nicht nur Neuerungen beim Finanzierungsmechanismus von Ãkostrom, sondern vor allem auch Vorteile für einkommensschwache Haushalte. âDiese haben ab sofort die Möglichkeit, um eine teilweise Befreiung von den Ãkostromkosten bei der GIS Gebühren Info Service GmbH anzusuchen. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten ist eine finanzielle Entlastung für Haushalte, die über ein geringes Budget verfügen, besonders wichtig.â, zeigt sich Martin Graf, Vorstand der E-Control â die für die sogenannte Befreiungsverordnung Ãkostrom verantwortlich zeichnet â zufrieden. âGerade wenn sich die heimischen Konsumenten mittelfristig durch die Finanzierung der Energiewende auf steigende Strompreise einstellen müssen, müssen die Belastungen besonders ausgewogen und fair verteilt werden. Einkommensschwachen Haushalten muss es auch weiterhin möglich sein, ihre Stromrechnung zu bezahlen. Die Befreiungen im neuen Ãkostromgesetz sind dafür ein wesentlicher Bestandteil.â, ist Martin Graf überzeugt.
Keine Ãkostrompauschale und begrenzter Ãkostromförderbeitrag
Konkret müssen Haushalte mit geringem Einkommen ab 1. Juli maximal 20 Euro pro Jahr als Beitrag für die Ãkostromförderung bezahlen. Von allen Kosten, die diese 20 Euro übersteigen, können sich die Haushalte befreien lassen. Für die Befreiung gelten die gleichen Regelungen wie bei der Rundfunkgebühr. Beantragen können betroffene Haushalte diese bei der GIS Gebühren Info Service GmbH. All jene Haushalte, die bereits jetzt über eine entsprechende Befreiung von der GIS verfügen, werden in den nächsten Wochen von dieser noch gesondert dazu informiert. Ab sofort gibt es bei der GIS auch eine eigene Hotline, die unter 0810 00 10 80 erreichbar ist.
Strom aus erneuerbaren Energieträgern ist teurer als Strom, der aus fossilen Energieträgern oder aus bestehenden großen Wasserkraftwerken gewonnen wird. Diese zusätzlichen Kosten für Ãkostrom werden zu einem Teil durch die sogenannte Ãkostrompauschale und den Ãkostromförderbeitrag aufgebracht. âBeide Förderbeiträge müssen durch die Stromkunden bezahlt werden. Der Ãkostromförderbeitrag wird dabei künftig als Zuschlag zu den Netznutzungskosten verrechnet und errechnet sich aus dem Strom-Jahresverbrauch.â, erläutert Martin Graf.
Kosten für Ãkostrom werden transparenter
Durch das am 1. Juli in Kraft tretende Ãkostromgesetz werden die Kosten, die die Konsumenten für Strom aus erneuerbaren Energieträgern bezahlen müssen, aber deutlich transparenter. âBisher wurden von den Stromlieferanten Ãkostrommehrkosten an die Kunden verrechnet, die von diesen meist nicht nachvollzogen werden konnten. Das wird künftig der Vergangenheit angehören, denn das neue Finanzierungssystem im Ãkostromgesetz sieht vor, dass die Kosten â für das Ãkostromsystem â wie oben erläutert - künftig nicht mehr vom Lieferanten über den reinen Strompreis abgerechnet werden dürfen, sondern vielmehr an die Netzkosten angeknüpft sind und vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend per Verordnung festgelegt werden. Somit werden die Ãkostromkosten für die Konsumenten nachvollziehbar und -prüfbar, auch wenn diese natürlich weiterhin bezahlt werden müssen.â, erläutert Martin Graf das neue System und weitere Vorteile, die damit verbunden sind. Damit der neue Ãkostromförderbeitrag für den tatsächlichen Verbrauch berechnet werden kann, rät Martin Graf den Konsumenten, ihren Zählerstand per 1. Juli an ihren Netzbetreiber zu übermitteln.