Beschlossene Regierungsvorlage verbesserungswürdig, aber wichtig, dass einheitliches bundesweites Gesetz kommen soll
Das heute im Ministerrat beschlossene Energieeffizienzpaket ist aus Sicht der Regulierungsbehörde E-Control in vielerlei Hinsicht verbesserungswürdig, die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesetzes wird aber positiv gesehen. „Ein einheitliches Bundesgesetz ist in jedem Fall zu begrüßen und besser als viele gänzlich unterschiedliche Vorgaben“, sagt Vorstand Martin Graf, der aber bedauert, dass einige Verbesserungsvorschläge in dem Entwurf nicht berücksichtigt wurden. „Die Chance auf einen großen Wurf wurde vergeben“, so Graf, der zur Erreichung der Einsparziele lieber den Verkehr in der Bemessung mit berücksichtigt und die Netzbetreiber statt die Energielieferanten für Einsparungen bei allen Energieträgern verpflichtet gesehen hätte. „Darauf haben wir wiederholt hingewiesen. Eine Verpflichtung der Netzbetreiber wäre transparenter und nachvollziehbarer gewesen.“ Auch bleiben in der Gesetzesvorlage wesentliche Bereiche, in denen massives Potenzial für Energieeinsparungen vorhanden ist, unangetastet. Graf: „Wer Energie sparen will, muss bei Verkehr und Raumwärme konsequenter vorgehen und soziale Aspekte berücksichtigen.“
Ein wichtiger Hebel sei auch die thermische Sanierung von Wohngebäuden. „Sozial Schwache wohnen häufig in schlecht isolierten Gebäuden. Gerade im sozialen Wohnbau gibt es hier Defizite“, sagt Vorstand Walter Boltz. Für die Wirksamkeit des Energieeffizienzgesetzes sei ein effektives Monitoring der Einsparverpflichtungen entscheidend. „Die E-Control hat in diesem Bereich viel Erfahrung und steht als Monitoringstelle bereit“, betont Boltz.
Vollständige Stromkennzeichnung wird begrüßt
Das Gesetzespaket umfasst auch weitere für Energiekonsumenten relevante Regelungen, etwa zum Online-Wechsel des Strom- und Gaslieferanten. Der Beschluss der Novelle des Elektrizitätswirtschaftsorganisationsgesetzes, die festlegen soll, dass an österreichische Endkunden bis 2015 kein Atomstrom mehr abgegeben werden darf und eine vollständige Stromkennzeichnung durchzuführen ist, wird von der Regulierungsbehörde, begrüßt. „Wir werden ab Inkrafttreten der Novelle genau überprüfen, ob im betreffenden Zeitraum Graustrom – und damit auch Atomstrom – an die Endkunden abgegeben wurde“, kündigt Vorstand Graf an. Die E-Control betreibt die Stromnachweisdatenbank und ist die österreichweit einzige Stelle für die Anerkennung von Herkunftsnachweisen.