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Wie wir Ihnen mit einem Schlichtungsverfahren helfen können

Voraussetzung dafür ist nur, dass Sie bereits selbst versucht haben, sich mit dem Energieunternehmen zu einigen.

Wenn Sie einen Schlichtungsantrag stellen wollen, benötigen wir Ihre Kontaktdaten, ein Dokument, das Ihren Schriftverkehr zum Einigungsversuch mit dem Elektrizitäts- bzw. Erdgasunternehmen nachweist sowie eine chronologische Beschreibung des Sachverhalts und Ihren konkreten Lösungswunsch.
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Schlichtungsantrag zu stellen.

Um Ihnen unnötigen Aufwand zu ersparen, möchten wir Sie darauf hinweisen, wobei wir Ihnen nicht behilflich sein können. Wir können…

… die Bearbeitung Ihres Anliegens bei einem Unternehmen nicht beschleunigen.
… auf keine Sachverhalte eingehen, die nicht direkt an uns adressiert sind und die nur aus der Weiterleitung von Emails bestehen.
… ausschließlich auf Anliegen eingehen, die sich um die Themen Strom und Gas drehen - die Fernwärme gehört beispielsweise nicht dazu.
… Ihr Anliegen nicht bearbeiten, wenn Ihr Einigungsversuch mit dem Unternehmen länger als ein Jahr zurück liegt.
… Ihren Sachverhalt nicht bearbeiten, wenn Sie dazu bereits eine Klage bei Gericht eingebracht haben.
… einen Antrag ablehnen, wenn der Streitwert unter EUR 10,- liegt.

Aufgrund der aktuellen Situation am Energiemarkt erreichen uns sehr viele Anfragen. Wir bitten daher um Verständnis, dass derzeit die Antwortzeiten bei rund 12 Wochen liegen.

Unsere Schlichtungsstelle unterstützt Sie dabei, eine individuelle Lösung mit Ihrem Energieunternehmen zu finden. Sie ist keine Auskunftsstelle für Fragen.

Für Fragen kontaktieren Sie kostenlos unsere Hotline: 0800 21 20 20. Wir stehen Ihnen gerne von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 17:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr zur Verfügung.