Können Haushalte ihren alten analogen Ferraris-Zähler behalten?
Können Haushalte ihren alten analogen Ferraris-Zähler behalten?
Der Stromzähler ist im Eigentum des Netzbetreibers und dieser entscheidet grundsätzlich, welches Messgerät beim Kunden eingesetzt wird. Der Kunde hat daher kein Recht, seinen bisherigen Ferraris-Zähler zu behalten. Er kann sich aber gegen die Funktionalitäten eines Smart Meter entscheiden (Opt-out), allerdings nicht gegen die Installation eines elektronischen Zählers an sich.