Smart Meter im Blick – Teil 3
Smart Meter im Blick – Teil 3: Wahlmöglichkeiten für Haushalte
Nach und nach werden in ganz Österreich in weitgehend allen Haushalten die alten, mechanischen Stromzähler gegen digitale ausgetauscht. Teil 3 unserer Serie, die umfassend über die digitalen Stromzähler informiert, zeigt auf, welche Wahlmöglichkeiten die Konsumentinnen und Konsumenten haben.
Mit der neuen Zählergeneration stehen allen Haushalten in Österreich grundsätzlich drei Möglichkeiten zur Wahl:
1. Intelligentes Messgerät in der erweiterten Konfiguration (kurz IME, Opt-In)
Hier werden 15-Minuten-Werte gemessen und im Gerät gespeichert. Einmal täglich werden diese Werte dann im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt. Mit dieser Option haben Sie über das vom Netzbetreiber bereitgestellte Internetportal die Möglichkeit, Ihren Stromverlauf im Tagesverlauf genau zu beobachten. So können beispielsweise eventuelle „Ausreißer“ und damit Fehler- und Mehrverbrauchsquellen schnell festgestellt oder grundsätzlich das Verbrauchsverhalten am besten optimiert werden.
Diese Option ermöglicht es Ihnen auch zeitvariable Tarife ihres Lieferanten in Anspruch zu nehmen, sei es einfacher Tag- und Nachtstrom oder Preisabstufungen über mehrere Zeitzonen des Tages hinweg. Diese Variante der Messgeräte verfügt auch über eine Ferneinschalt- und Abschaltfunktion, sowie über die Möglichkeit der Leistungsbegrenzung. Die macht zum Beispiel eine Terminvereinbarung mit einem Techniker des Netzbetreibers bei einer Übersiedlung zur Wiederinbetriebnahme einer Anlage überflüssig, da die Stromversorgung schnell und einfach aus der Ferne eingeschaltet werden kann.
2. Intelligentes Messgerät in der Standardkonfiguration (kurz IMS)
Auch hier werden zwar 15-Minuten-Werte gemessen, aber es wird nur einmal täglich ein Verbrauchswert für den gesamten Tag im Nachhinein an den Netzbetreiber übermittelt.
Diese Option ermöglicht beispielsweise auch die stichtaggenaue Abrechnung bei einem Lieferantenwechsel oder wenn sich die Netztarife ändern. Verbrauchsveränderungen können schneller als bisher festgestellt werden, da diese ohne Smart Meter im besten Fall nach einem Jahr aufgefallen sind, häufig sogar noch später.
Mit dem Intelligenten Zähler in der Standardkonfiguration können Stromangebote der Lieferanten in Anspruch genommen werden, die verschiedene Energiepreise zu verschiedenen Tagen anbieten, beispielsweise ein Feiertags- oder Wochenendtarif etc.
Auch in dieser Konfiguration verfügt das Messgerät über eine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.
3. Digitaler Standardzähler (DSZ, Opt-Out)
Hier werden grundsätzlich keine Werte gespeichert, es darf aber anlassbezogen der aktuelle Zählerstand ausgelesen werden. Also zur Jahresabrechnung oder beispielsweise auch bei Tarifwechsel, Umzug oder Auszug.
Es dürfte auch der jährlich höchste Viertelstundenwert gespeichert werden, sofern das Messgerät dazu technisch in der Lage ist, derzeit sind die Geräte aber nicht derartig konfiguriert.
In dieser Konfiguration gibt es keine Einschalt-, Abschalt- und Leistungsbegrenzungsfunktion.
Der Digitale Standardzähler kann also im Wesentlichen nichts anderes, als die alten Ferrariszähler, lediglich das Ablesen vor Ort wird mit diesem unnötig.
Wie kann man als Verbraucher auswählen?
Um das Intelligente Messegerät in der Standardkonfiguration (IMS) zu erhalten, müssen Kunden nichts weiter unternehmen, wenn das Gerät eingebaut wird. Wie der Name schon sagt, ist dies die Standardausführung.
Um die erweiterte Konfiguration (IME) in Anspruch nehmen zu können, muss gegenüber dem Netzbetreiber das sogenannte Opt-In bekannt gegeben werden. Häufig schicken die Netzbetreiber bereits eigene Vordrucke oder Online-Fragebögen an die Haushalte. Auch mittels eines anzukreuzenden Zusatzes auf einem Liefervertrag eines Lieferanten, für ein Produkt, dass die Opt-In-Variante voraussetzt, kann dieser Wunsch geäußert werden.
Per E-Mail oder postalisch kann die Opt-In-Konfiguration ebenfalls beim Netzbetreiber eingefordert werden.
Um die Opt-Out Konfiguration in Anspruch zu nehmen, und das Messgerät lediglich als digitalen Standardzähler zu nutzen, genügt es, dies schriftlich dem Netzbetreiber mitzuteilen. Dies kann per E-Mail oder auch postalisch geschehen. Häufig wird in diesem Zusammenhang vom „Ablehnen“ eines Smart Meter gesprochen, was insofern missverständlich ist, da das digitale Gerät auf jeden Fall installiert wird, die automatischen Übermittlungsfunktionen aber deaktiviert werden. Ein Recht darauf, den mechanischen Zähler zu behalten gibt es nicht.
Hinweis: Bei Übersiedlung in ein Haus oder eine Wohnung für die bereits ein digitaler Zähler installiert ist, erkundigen Sie sich beim Netzbetreiber in welcher Konfiguration dieser betrieben wird. Gegebenenfalls können Sie diese nach Ihren Wünschen ändern lassen.
Die jeweilige Konfiguration, jedenfalls die von einem Kunden gewünschte Opt-Out-Konfiguration, muss am Gerät ersichtlich sein. Die Konfiguration obliegt dem Netzbetreiber. Er ist dabei an die Bestimmungen des ElWOG 2010 sowie der IME-VO gebunden und damit zur Einhaltung der sicherheitstechnischen sowie der datenschutzrechtlichen Standards verpflichtet. Ein Zuwiderhandeln würde ein rechtswidriges Verhalten des Netzbetreibers darstellen.
Weitere häufige Fragen zum Thema Smart Meter: https://www.e-control.at/konsumenten/smart-meter/haufige-fragen-und-antworten