Kann man einen Smart Meter ablehnen?
Kann man einen Smart Meter ablehnen? (Opt-out)
Die Intelligente Messgeräte-Einführungsverordnung (IME-VO) sieht vor, dass der Netzbetreiber Ihrem Wunsch zu entsprechen hat, wenn Sie einen Smart Meter ablehnen.
Ein elektronischer Zähler kann jedoch nicht abgelehnt werden. Der Netzbetreiber hat den elektronischen Zähler, der eingebaut wird oder bereits eingebaut ist, aber derart zu konfigurieren, dass keine Monats-, Tages- und Viertelstundenwerte gespeichert und übertragen werden und die Abschaltfunktion sowie Leistungsbegrenzungsfunktion deaktiviert sind.
Wenn Sie die Abschaltfunktion deaktivieren lassen, kann und darf der Strom nicht aus der Ferne ein- oder abgeschaltet werden. Ohne Leistungsbegrenzungsfunktion kann kein maximaler Leistungsbezug auf Ihrem Zähler eingestellt werden.
Diese Opt-out-Konfiguration muss am Messgerät ersichtlich sein. Für Abrechnungszwecke oder für Verbrauchsabgrenzungen, z.B. Lieferantenwechsel, Tarif- bzw. Preisänderungen, darf der Zählerstand ausgelesen werden. Soweit technisch möglich, kann auch die höchste viertelstündliche Durchschnittsbelastung (Leistung) innerhalb eines Kalenderjahres ausgelesen werden.
Ihre getätigte Auswahl für ein Opt-out können Sie jederzeit ändern. Kontaktieren Sie dafür Ihren Netzbetreiber!