Smart Meter – ein Update
Smart Meter – ein Update
Der Rechnungshof überprüfte im Zeitraum Juli 2017 bis Anfang 2018 die Einführung intelligenter Messgeräte (Smart Meter) bei der E-Control und beim damals zuständigen Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (Wirtschaftsministerium) – nunmehr liegt diese Kompetenz beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus - sowie bei der Netz Niederösterreich GmbH und der Netz Oberösterreich GmbH. Dabei konzentrierte sich die Prüfung auf die Organisation zur Vorbereitung des Vorhabens, die Qualität der Kosten–Nutzen–Analyse als Entscheidungsgrundlage, die Kostenanerkennung durch die E–Control, die Festlegung der Funktionsanforderungen sowie ausgewählte Themen der Bereiche Konsumentenschutz, Datenschutz und Cyber–Sicherheit. Der Prüfungsbericht wurde im Jänner 2019 veröffentlicht. Darin hat der Rechnungshof Empfehlungen ausgesprochen, die von der E-Control derzeit evaluiert werden bzw. teilweise schon umgesetzt wurden. Dazu gehört beispielsweise die Anpassung und Erweiterung der Inhalte des von der E-Control erstellten Smart Meter Monitoringberichtes.
Erweiterung der Inhalte des Smart Meter Monitoringberichtes
Gemäß den Anregungen des Rechnungshofes wurden u.a. folgende zusätzliche Punkte aufgenommen, bzw. hat es gegenüber dem Vorjahr folgende Änderungen gegeben:
• Verweis auf die nunmehr verordnete Ausweitung der Systemnutzungsentgelte um ein Netznutzungsentgelt für Regelreserve auf Netzebene 7
• Marktregel Änderung: Aufhebung des Kapitels 11 der sonstigen Marktregeln und Überleitung auf die sogenannten „Customer- Processes“, dies stellt einen wichtigen Schritt in Richtung funktionierender Marktprozesse im Zusammenhang mit Datenaustausch bei Smart Metering dar
• Ausführliche Beschreibung der Regulierungssystematik für die 4. Regulierungsperiode im Strombereich auch im Hinblick auf die Kostenanerkennung bei Smart Meter
• Eigenes Kapitel zum Tarifkalkulator und dessen Nutzungsmöglichkeiten i.Z.m. Smart Metering
• Einholung von Erfahrungsberichten von externen Stakeholdern, darunter Arbeiterkammer; ARGE DATEN; Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz; Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie; Österreichische Datenschutzbehörde; Oesterreichs Energie; Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH; Verein für Konsumenteninformation.
• Verweis auf das nunmehr mögliche Clearing mit gemessenen Werten und Erfassung der Zählpunkte bei denen dies angewendet wird. Diese Möglichkeit ist ein wichtiger Beitrag zur weiteren Optimierung des Energiesystems, da dadurch die effiziente Integration erneuerbarer Energiequellen, die Tendenz der Erzeugung zusätzlich zu zentralen großen Erzeugungseinheiten auch zu verteilten Kleinerzeugern ermöglicht wird. Gemäß den Vorschlägen der Europäischen Kommission werden Smart Meter als wesentlicher Baustein der Energiezukunft Europas erachtet, um die zukünftigen Herausforderungen, wie z.B. Stärkung der Konsumentenrechte und Ausbau von Energieeffizienzmaßnahmen, entsprechend bewältigen zu können. Neben diesen Aspekten wird durch das Vorliegen kürzerer Messintervalle die optimale Nutzung bestehender Netzinfrastrukturen und damit die Vermeidung kostenintensiven Netzausbaus unterstützt.
Implementierung des Bundes Public Corporate Governance Kodex
Darüber hinaus ist die Implementierung des Bundes Public Corporate Governance Kodex und darauf basierend die Einführung einer Organisationsrichtlinie Compliance und die Bestellung eines Compliance-Officers anzuführen. Eine weitere intensive Auseinandersetzung und kritische Würdigung der ausgesprochenen Empfehlungen des Rechnungshofes ist auch im laufenden Geschäftsjahr vorgesehen.