Die Einführung von Smart Metering in Österreich
Die Einführung von Smart Metering in Österreich
Die Stromrichtlinie im 3. EU-Binnenmarktpaket fordert die Einführung von „intelligenten Messsystemen“, also Smart Meter, für alle Verbraucher, um aktiv an den Energiemärkten teilnehmen zu können. Die Richtlinie fordert weiters, dass mindestens 80 % aller Stromkunden bis spätestens 2020 einen Smart Meter erhalten sollen.
Im April 2012 hat der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend per Verordnung festgelegt, dass in Österreich bis zum Jahr 2019 95% aller Zähler Smart Meter sein sollen.
Die österreichische Umsetzung dieser von allen EU-Staaten im Jahr 2009 beschlossenen Vorgaben, erfolgte mit der ElWOG-Novelle 2010. Die Entscheidung zu Zeitpunkt und Durchdringungsgrad der Einführung von Smart Meter in Österreich wird gemäß § 83 Abs. 1 ElWOG 2010 vom Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend getroffen, der diesbezüglich eine Verordnung zur Regelung der genauen Rahmenbedingungen (Einführungsgrad, Zeitrahmen) erläßt.
Um aus Smart Metering eine transparente, barrierefreie und wettbewerbsfördernde Lösung zu machen, die allen Kunden und Marktteilnehmern den gleichen Nutzen bringt, ist es von größter Bedeutung, Funktionen und Anforderungen an derartigen Systeme österreichweit zu vereinheitlichen und im Regulierungsrahmen, wie gesetzlich vorgegeben durch Verordnungen, entsprechende Grundlagen zu schaffen.
Im Strombereich haben sich schon in den letzten Jahren etliche Netzbetreiber dazu entschlossen, diverse Smart Metering-Projekte zu starten. Nach Schätzungen der E-Control waren Ende 2016 rund 590.000 Smart Meter installiert. Das entspricht einem Ausrollungsgrad von rund 10 Prozent.